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"Das Geld liegt brach"
03.11.2005 (Intrinet)   TV vom 04.11.05

Sportausschuss regelt städtische Vereinsförderung neu

GEROLSTEIN. (vog) Die Gerolsteiner Vereine greifen nicht in die Stadtkasse, obwohl mittlerweile fast 13 000 Euro für Vereinsförderung bereitliegen. In der Sitzung des Jugend-, Sport- und Kulturausschusses der Stadt wurde eine Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung diskutiert.

"Wir haben dieses Jahr wieder Geld in den Haushalt für Vereinsförderung gestellt, aber die Vereine nehmen es kaum wahr", erklärte Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU). Exakt 6812 Euro sind noch aus den Vorjahren in der Stadtkasse, und zum Jahresbeginn kamen die obligatorischen 5000 Euro hinzu plus ein Nachtrag von 1150 Euro.

Von den insgesamt 12 962 Euro wurden bisher erst 1240 Euro von vier Vereinen abgerufen: 290 Euro für den Jugendraum im Pfarrheim, 400 Euro Zuschuss für Bauten des Schießsportclubs Müllenborn, 250 Euro für das Chorfestival des Männergesangvereins und 300 Euro für die Ringergruppe um Juri Makarov. Im Vorjahr erbat lediglich die Jugendabteilung des Sportvereines 167,62 Euro für ihre Weihnachtsfeier. Ansonsten steht auf der Ausgabenseite der 2004er Bilanz kein weiterer Verein, obwohl es mehr als 100 Vereine in Gerolstein gibt.

In der Ausschusssitzung wurde über die Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung debattiert. Nach der Ursprungsfassung von 1990 waren außer Investitionen in Ausnahmefällen auch Ausgaben für laufende Zwecke, Jugendarbeit, Altenbetreuung und caritative Einrichtungen im "Bewilligungskatalog". In der Neufassung wird dieser Passus klar auf Investitionen wie Bauten, Anschaffungen für Spiel-, Sport- oder Musikgeräte, Fachliteratur oder Uniformen begrenzt.

Uwe Schneider (SPD) meinte: "Das Geld liegt quasi brach, und deshalb sollte der Bewilligungsrahmen erweitert werden." Sabine Martinetz (WG Möller) bemäkelte, dass die Förderung der Jugendarbeit in der Neufassung fehle, sowohl für Vereine wie für Schülerfahrten. Sie sagte: "Die Jugendarbeit hat einen besonderen Stellenwert und sollte wieder in die Richtlinien aufgenommen werden." Der Ausschuss einigte sich rasch darauf, ihren Vorschlag anzunehmen.

Außerdem erweiterte er die Kompetenz des Stadtbürgermeisters. Schwartz kann einen Förderantrag bis zu 750 Euro ohne Einwilligung des Ausschusses bewilligen. Neu in den Richtlinien ist auch, dass der bewilligte Betrag erst dann ausgezahlt wird, wenn der Verein die Ausgabebelege vorlegt. Gegenüber der bisherigen Regelung wurde eine prozentuale Förderung von 15 Prozent und einem Höchstbetrag von 5000 Euro festgelegt. Das letzte Wort hat der Stadtrat in der Sitzung am 1. Dezember.

 

Vorschlag der Wählergruppe Möller

Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Gerolstein

§ 1 Allgemeines

In partnerschaftlicher Zusammenarbeit will die Stadt Gerolstein mit diesen Richtlinien das Leben aller Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in der Stadt Gerolstein haben oder wesentliche kulturelle Aktivitäten in Gerolstein anbieten, nach besten Kräften fördern.

Die Stadt stellt jährlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten im Haushaltsplan Mittel zur Förderung des Vereinslebens mit dem Schwerpunkt der Förderung der Jugendarbeit bereit. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur. Kurzfristig nachgefragte Fördermittel können im Einzelfall bis zu einem Betrag von 750,00 € vom Stadtbürgermeister vergeben werden. Der zuständige Ausschuss ist in der nächsten Sitzung darüber zu informieren.

Die Förderung wird gewährt in der Erwartung, dass die Vereine und Gruppen öffentliche Veranstaltungen mitgestalten, ohne hierfür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Informationen dazu sind in den Fragebögen zur Antragsstellung bereitzustellen.

Die inhaltliche Gestaltung der Antragsformulare/Fragebögen obliegt dem Ausschuss. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

§ 2 Art der Förderung

Die Hilfe und Unterstützung der Stadt für die örtlichen Vereine kann praktischer Art sein, etwa durch Bereitstellung von Räumlichkeiten und Sachleistungen und/oder durch die Gewährung von Zuschüssen. Alle Arten der Förderung sind in den Fragebögen darzustellen.

§ 3 Zuschussfähige Vorhaben

Die Stadt kann finanzielle Zuwendungen gewähren für folgende Zwecke und Maßnahmen:

  • für bauliche Investitionen
  • Die Anschaffung von Sport- und Spielgeräten, Musikinstrumenten, Büchereiinventar, Uniformen etc.
  • Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit
  • Die Unterstützung kultureller Projekte

§ 4 Umfang und Höhe der finanziellen Förderung

 

Bei baulichen Investitionen (§ 3; Abs.1) beträgt der Zuschuss der Stadt 15 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens 5.000, €. Als zuschussfähige Kosten gelten die im Rahmen der Förderung durch das Land oder den Kreis anerkannten Kosten, ansonsten bei Baumaßnahmen die nachgewiesenen reinen Baukosten ohne Nebenkosten (Gebühren, Honorare etc.). Der Zuschussbetrag wird auf volle 10-€uro-Beträge auf- oder abgerundet.

Der Zuschuss der Stadt kann bei Anschaffung von Sport- und Spielgeräten usw. (§ 3; Abs. 2) sowie bei Maßnahmen der Förderung der Jugendarbeit (§ 3; Abs. 3) und der Förderung kultureller Projekte (§ 3; Abs. 4) bis zu 50 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten betragen, höchstens aber 2500 €. Dabei ist die ehrenamtliche Jugendbetreuung bzw. der Anteil der Jugendarbeit laut Angaben der Fragebögen durch die Verwaltung zu überprüfen und gegebenenfalls besonders zu berücksichtigen.. Der Zuschussbetrag wird auf volle 10-€uro-Beträge auf- oder abgerundet.

§ 5 Zuschussanträge

Zuschussanträge sind unter Vorlage der aktuellen Fragebögen bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das darauf folgende Kalenderjahr einzureichen.

§ 6 Verwendungsnachweis und Auszahlung

Innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung ist ein Verwendungsnachweis mit quittierten Belegen vorzulegen. Erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises wird der Förderbetrag ausgezahlt.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 10.September 1990 außer Kraft.

Gerolstein, den ...............

Der Stadtbürgermeister

Gez. Karl-Heinz Schwartz