Eifelquerbahn

OnnMützeAnoEaCDU und BUV stellen gemeinsamen Antrag in Sachen Bahnbetriebswerk Gerolstein gGmbH

In der im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2010 für die Bahnbetriebswerk Gerolstein gGmbH wird festgestellt, dass die  Gesellschaft bilanziell nahezu überschuldet ist. ...
                                                                        (02.06.12)

Reaktivierung der
Eifel-quer-Bahn

Dr. Thomas Geyer
Sitzung des Kreistages LK Vulkaneifel am 29.08.2011

Wirtschaftsminister Hering stellt Reaktivier. der Eifelquerbahn
bis Gerolstein in Aussicht
Website A. Schmitt vom 29.05.09

SPNV Nord - VV  v. 07.12.11
S. 10  Neuberchnung NKU

Vom Freizeitverkehr zum reaktivierten ÖPNV
SPNV -Beschlussfassung

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs


ÖPNV und
SPNV im  aktuellen Kommunalprevier

SPNV--Nord-Haushalte
2010/2011

Privatisierung der Gewinne
Sozialisierung der Verluste

EAZ Logo
41. KW, 12.10.2011

BahnPate 2010 plus

 

Wirtschaftsminister Hering stellt Reaktivierung der Eifelquerbahn bis Gerolstein in Aussicht

Verfasst von webmaster (Website Astrid Schmitt) am 29. Mai 2009 - 12:41

Die Landtagsabgeordnete aus der Vulkaneifel Astrid Schmitt (SPD) und ihre SPD-Kollegin Heike Raab aus dem Kreis Cochem-Zell setzen sich seit Jahren für eine Reaktivierung der Eifelquerbahn ein.

Dank ihres direkten Drahts zur SPD-Landesregierung in Mainz gelang den beiden SPD-Abgeordneten jetzt ein weiterer Durchbruch: Trotz anstrengender, nächtelanger Opel-Verhandlungen in Berlin kam eigens der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hendrik Hering (SPD) in die Eifel und verkündete: „Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Eifelquerbahn liegt vor. Das Gutachten hat ergeben, dass eine vollständige Reaktivierung von Andernach bis Gerolstein volkswirtschaftlich rentierlich ist.“ Diese Reaktivierung werde nun in Abstimmung mit dem Zweckverband Schienen-Personen-Nahverkehr umgesetzt, so der Minister. Am 9. Juni entscheidet der Zweckverband über die weiteren Schritte.

In den vergangenen zwei Jahren habe man vieles erreicht, betonte der Minister: „Vor zwei Jahren hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass wir in dieser kurzen Zeit einen so großen Schritt nach vorne machen“, betonte Hering und verwies auf die hohen Investitionskosten für die Verkehrsleistung und die notwendige Infrastruktur. Angesichts der vielen positiven Effekte einer Reaktivierung lohne sich dies aber. Positive Effekte sahen die Anwesenden einerseits in Bezug auf den Arbeitsmarkt: Die Eifelquerbahn und die Investitionen in die benötigte Infrastruktur schaffen neue Arbeitsplätze vor Ort. Weitere Vorteile seien die bessere Verkehrsanbindung der Eifel an die Ballungszentren im Ruhrgebiet, im Rheinland und im Rhein-Main-Gebiet. Diese Vernetzung biete den Menschen vor Ort neue Möglichkeiten. Mit der kompletten Reaktivierung zwischen Andernach und Kaisersesch gebe es eine direkte Anbindung bis an den Rhein.

Neue Möglichkeiten sieht der Geschäftsführer der Vulkan-Eifel-Bahn, Jörg Petry, indes auch für den Tourismus: „Mit dem Kylltal-Radweg, den Maare-Mosel-Radweg und dem Eifelsteig liegen einige attraktive Strecken direkt vor unseren Bahnhöfen. Keine Frage, die Eifelquerbahn bringt Touristen in unsere Region, und das bringt Arbeitsplätze.“ Auch das Großprojekt Nürburgring profitiere von einer vollständig reaktivierten Bahnstrecke. Petry forderte denn auch eine sofortige Reaktivierung der Strecke und hofft auf eine positive Entscheidung des Zweckverbands am 9. Juni.

Landrat Heinz Onnertz dankte dem Minister für die Unterstützung der Landesregierung. Onnertz forderte aber gleichzeitig, dass bei einer Reaktivierung und dem Betrieb der Strecke die örtlichen Unternehmen einbezogen werden müssten. Man dürfe nicht allein auf große Unternehmen setzen dürfe.

Der Minister lobte abschließend den beharrlichen Einsatz von Astrid Schmitt und Heike Raab: „Sie haben es geschafft, mich emotional in das Thema zu involvieren. Dank ihres tollen Einsatzes komme ich immer wieder gerne in die Eifel und habe mittlerweile selbst große Begeisterung für diese Bahn“, betonte Hering, der im Verlauf des Besuchs gar eine alte Dampflok selbst steuern durfte.

 

Vom Freizeitverkehr zum reaktivierten ÖPNV

Der Weg zur Beschlussfassung in den Verbadsversammlungen des SPNV-Nord (SchienenPersonenNahVerkehr)

33. Verbandsversammlung am 09. Juni 2009  (TOP im nichtöffentlichen Teil))

B) Nichtöffentlicher Teil

TOP 4  Reaktivierung der Eifelquerbahn:  Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU)

Vorn einer Beschlussfassung zur Reaktivierung war zu diesem TOP nicht die Rede, und sie hätte sicher auch öffentlich stattfinden müssen.


Umso erstaunlicher die Meldung des ddp (Deutscher Depeschendienst) und das darin enthaltene Statement des SPNV-Direktors:

Koblenz - Eifelquerbahn wird reaktiviert

09.06.09 | 18:07 Uhr

Gerolstein/Koblenz (ddp-rps)
Auf der Eifelquerbahnstrecke zwischen Kaisersesch und Gerolstein sollen wieder Personenzüge verkehren.

Gerolstein/Koblenz (ddp-rps).
Auf der Eifelquerbahnstrecke zwischen Kaisersesch und Gerolstein sollen wieder Personenzüge verkehren.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes SchienenPersonenNahVerkehr (SPNV) Nord habe mehrheitlich eine Reaktivierung der Strecke beschlossen, sagte Verbandsdirektor Thomas Geyer am Dienstag nach der entscheidenden Sitzung in Koblenz. Dafür seien Investitionen in die Gleisanlagen und Sicherungssysteme in Höhe von rund 20 Millionen Euro vorgesehen.

Ausschlaggebend für den Beschluss war Geyer zufolge ein Gutachten, das dem Bahnbetrieb auf der 54 Kilometer langen Strecke Wirtschaftlichkeit attestiert hatte. Der Zugverkehr im Stundentakt soll im Dezember 2014 aufgenommen werden. Entsprechende Ausschreibungen für Baumaßnahmen und Zugbedienung seien im Sommer kommenden Jahres geplant.

Der Personenzugverkehr auf der Strecke zwischen Mayen und Gerolstein war im Jahr 1991 gegen den Protest der Bevölkerung eingestellt worden. Zwischenzeitlich erfolgte bereits eine Reaktivierung des Abschnitts von Mayen bis Kaisersesch.


34. Sitzung der Verbandsversammlung am 09.12.2009

In der Niederschrift (Öffentlicher Teil) ist von der ÖPNV Aktivierung Eifelquerbahn nicht die Rede, dafür soll für die bisher offensichtlich konzeptionslosen und nicht kontrollierbaren Entwicklung und  Förderung des Freizeitverkehrs zumindest einmal ein Rahmenkonzept erstellt werden.

TOP 6 Rahmenkonzept „SPNV-Freizeitverkehre"

Die Verbandsversammlung beschließt, im Jahre 2010 ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der SPNV-Freizeitverkehre zu entwickeln. Die Geschäftsstelle wird dazu beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zur Vorgehensweise zu erarbeiten. Über diesen Vorschlag soll in der nächsten Sitzung beraten werden.

 

Verbandsversammlung 35. Sitzung am 21.05.2010

Öffentlicher Teil

TOP 6
Reaktivierung von Eifelquer- und Aartalbahn; Stand der Vorbereitungen

 

 

http://www.personenverkehr.eu/Foerdermittel/Regionalisierungsmittel.htm

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz - RegG)

Ursprünglich verkündet als Artikel 4 Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993
[BGBl. I S. 2378, 2395]; in Kraft getreten zum 1. Januar 1994

Änderungen:

  • Umfassend geändert durch Artikel 1 erstes Änderungsgesetz vom 26. Juni 2002 [BGBl. I S. 2264];
  • §§ 5 und 8 geändert durch Artikel 25 Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 [BGBl. I S. 3076, 3091];
  • §§ 5, 7 und 8 geändert durch Artikel 13 Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29. Juni 2006 [BGBl. I S. 1402, 1406]

Nicht amtliche Inhaltsübersicht

ᄃᅠ1 - Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit
ᄃᅠ2 - Begriffsbestimmungen
ᄃᅠ3 - Regionalisierung
ᄃᅠ4 - Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen
ᄃᅠ5 - Finanzierung
ᄃᅠ6 - Prüfung
ᄃᅠ7 - Verwendung
ᄃᅠ8 - Verteilung

§ 1
Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit

(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

(2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

§ 2
Begriffsbestimmungen

Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

§ 3
Regionalisierung

Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammenzuführen. Das Nähere regeln die Länder.

§ 4
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr können gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (ABl. EG Nr. L 156 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 des Rates vom 20. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 169 S. 1) mit einem Verkehrsunternehmen vertraglich vereinbart oder einem Verkehrsunternehmen auferlegt werden. Zuständig für den Abschluß von Verträgen oder die Erteilung von Auflagen sind die nach Landesrecht bestimmten Stellen.

§ 5
Finanzierung

Den Ländern stehen für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes jährlich folgende Beträge zu:
2006       7.053,1 Millionen Euro
2007       6.709,9 Millionen Euro
ab 2008  6.609,9 Millionen Euro.

§ 6
Prüfung

Im Jahr 2007 wird auf Vorschlag des Bundes durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2008 zustehenden Betrages festgesetzt sowie bestimmt, aus welchen Steuereinnahmen der Bund den Ländern den Betrag nach ᄃᅠ5 leistet.

§ 7
Verwendung

Mit dem Betrag nach ᄃᅠ5 ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren.

§ 8
Verteilung

(1) Die in ᄃᅠ5 festgelegten Beträge werden nach folgenden Vomhundertsätzen auf die Länder verteilt:

Baden-Württemberg

10,44

Bayern

14,98

Berlin

5,46

Brandenburg

5,71

Bremen

0,55

Hamburg

1,93

Hessen

7,41

Mecklenburg-Vorpommern

3,32

Niedersachsen

8,59

Nordrhein-Westfalen

15,76

Rheinland-Pfalz

5,24

Saarland

1,32

Sachsen

7,16

Sachsen-Anhalt

5,03

Schleswig-Holstein

3,11

Thüringen

3,99.

(2) Von den nach § 5 in Verbindung mit den Absatz 1 festgelegten Jahresbeträgen wird je ein Zwölftel zum 15. eines jeden Monats überwiesen.

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Zur Fassung 2004 - Juni 2006 dieses Gesetzes

Zur Fassung Juli 2002 - 2003 dieses Gesetzes

 

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Erstellt am 23. Juli 2006 von Matthias D￶rfler

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