Vom Tricksen und Täuschen

 

 

Auf der Sitzung des Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses des Stadtrates am 21.12.2006 stellte das Ausschussmitglied der WGM nach Eintritt in die TO den Antrag, vor dem Hintergrund und mit Hinweis des unten stehenden Schreibens die Niederschrift der Sitzung vom 21.11.2006 nicht zu genehmigen.
Es wirft ein bezeichnendes Licht auf das Politikverständnis und Selbstverständnis der Mitglieder der Mehrheitsfraktionen, dass sie die Tatsachenverfälschungen, Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsordung, Manipulationen und bewussten Irreführungen mal wieder ohne jede Argumentation durch ihre Ablehnung des WGM-Antrages guthießen.

Wählergruppe Möller
 Stadtratsfraktion

 18.12.2006

nachrichtlich: Fraktionssprecher, Verwaltung der VG Gerolstein, Kommunalaufsicht
'klaus.jansen@gerolstein.de'; 'Pauly Matthias'; 'edgar.weis@gerolstein.de'; Schäfer Tobias (tobias.schaefer@gerolstein.de); 'Willems Günter'; 'Witzel Wolfgang'; Gerd Möller (gerd.moeller@rheinkalk.de); Gerd Möller (gerd.moeller1@freenet.de); Sabine Martinetz (glaskunst-martinetz@online.de); Pütz Josef; 'Neumann Monika'; 'Hauth'; 'Brück Harald'; 'Lux Hermann'; 'Lames Herbert'; 'Lodde Horst'

Herrn
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein

Niederschrift über die Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses des Stadtrates am 21.11.2006, eingegangen am 14.12.2006
TOP 5 (Nichtöffentliche Sitzung)

 

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

die Fraktion WG Möller verurteilt aufs Schärfste die nun schon über ein Jahr sich wiederholenden Versuche von Ihnen und von der Verwaltung, in Sachen „Illegale Jagdgenossenschaft Gees“ durch Verfälschung und Manipulation von Beschlussfolgen und Niederschriften ein von Ihnen, ihrer Sie unterstützenden Partei und der Verwaltung vorgegebenes Ergebnis zu erzielen.

Nach Überzeugung der Fraktion WG-Möller handeln Sie dabei gegen die übergeordneten Interessen der Stadt Gerolstein zugunsten einer von Ihnen so genannten „Heilung“ einer jahrelang geduldeten widerrechtlich existierenden Jagdgenossenschaft zum Nachteil der Stadt und zum Vorteil einer kleinen Interessengruppe, bei der Sie offensichtlich im Wort stehen.

Besonders deutlich wird dieser Sachverhalt bei Kenntnisnahme der von Ihnen unterzeichneten Niederschrift über die Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses des Stadtrates am 21.11.2006, TOP 5:

  • In der Niederschrift wird behauptet, dass zu Beginn des öffentlichen und nichtöffentlichen Teils der Sitzung jeweils keine Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 20.09.06 vorgebracht worden seien. Dies ist falsch:
    Weil dem Vertreter der WG Möller mittlerweile jedes Vertrauen in eine faire und sachbezogene Erstellung der Niederschriften fehlte, verlas er eine Stellungnahme/Erklärung der WG Möller und übergab dem Schriftführer die schriftliche Fassung mit der Bitte um Aufnahme in die Niederschrift. (Anlage 1)
    Der Bitte wurde entgegen der Vorgaben der Geschäftsordnung nicht entsprochen. Eine Korrektur der Vorlage erfolgte nicht.
     
  • Zitat Niederschrift: „Den Ausschussmitgliedern liegt eine umfassende Sitzungsvorlage vor, die durch Stadtbürgermeister Schwartz wie folgt vorgelesen wird.“
    • Es handelte sich nicht um eine umfassende Sitzungsvorlage, sondern um die Wiederholung der in großen Teilen falschen und irreführenden Vorlage der Sitzung vom 20.09.06, auf die sich schon die in Anlage 1 aufgeführte Erklärung der WG Möller bezieht.
    • Sie wurde auch nicht vom „Stadtbürgermeister Schwartz wie folgt vorgelesen,“ sondern in Teilen zitiert.
       
  • Sie werden mit der nie auch nur ansatzweise belegten Aussage zitiert, dass für Sie „als oberster Grundsatz die Wahrung des sozialen Friedens im Stadtteil Gees im Vordergrund steht“.
    • Die Gegenmeinung der WG-Möller, dass über Jahre hinweg gerade durch das Handeln des illegalen Jagdvorstandes und seiner Weigerung, mit dem jeweiligen Ortsvorsteher/Ortsbeirat zusammenzuarbeiten, der soziale Friede gestört worden sei, wird nicht in die Niederschrift aufgenommen. Dabei ist dieser Umstand durch die Aussagen des ehemaligen und des jetzigen Ortvorstehers vielfältig belegbar.
    • Auch die Argumentation der WG-Möller, dass der soziale Frieden höchstens innerhalb der Stadt und besonders unter den Ortsteilen gefährdet sein könnte, findet keine Erwähnung, genauso wenig wie der Hinweis auf den aufgezeigten Verlauf und die aktuelle und fast zeit- und deckungsgleiche Problematik bezüglich des städtischen Eigenjagdbezirkes Michelbach und des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Michelbach-Büscheich, deren Abgrenzung und deren Bewirtschaftung.
       
  • Nach Aufruf des TOPs 5 schlug Ausschussmitglied Stief vor, sich bei der Entscheidungsfindung auf die beiden auch in der Niederschrift aufgeführten Alternativen zu beschränken. Er schlug u. A. ausdrücklich die Anhörung des Leiters der Forstverwaltung Herrn Witzel vor als Protagonisten der Konstruktion Angliederungsgenossenschaft, als deren Fürsprecher er sich schon auf den vorherigen Ausschusssitzungen auf Nachfrage der Verwaltung eindeutig erklärt hatte.
    Herr Witzel vertrat dann auch auf der Sitzung am 21.11.06 als Gerolsteiner Bürger und ein als Leiter der Forstverwaltung nicht stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses nachdrücklich seine Auffassung, vor allem bezüglich der Abwertung des städtischen Eigenjagdbezirks und der abzusehenden Schwierigkeiten bei der jagdlichen Bewirtschaftung.
    Von dieser eindeutig formulierten Position ist, wie schon in den vorangegangenen Niederschriften, auch in dieser Niederschrift kein Wort enthalten. Dies zeigt auch Ihre Missachtung gegenüber den dem Ausschuss zugeordneten Fachleuten.
     
  • In einer Sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerde über Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz, Herrn Bürgermeister Matthias Pauly und Herrn Edgar Weis hat die Fraktion WG- Möller am 22.08.2006 die Kommunalaufsicht um Überprüfung des Komplexes „Illegale Jagdgenossenschaft Gees“ gebeten.
    Wie uns noch letzte Woche von der Kommunalaufsicht mitgeteilt wurde, hat die Verwaltung Gerolstein trotz mehrfacher Aufforderung, zuletzt mit Fristsetzung, sich einer Stellungnahme zu den gemachten Vorwürfen verweigert.
    Zum gleichen Komplex sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trier u. W. noch nicht abgeschlossen.
    Dessen ungeachtet versuchen Sie und Herr Weis, die Angelegenheit in Ihrem Sinne abzuschließen.
     
  • Die Fraktion WG-Möller geht folglich davon aus, dass die in der Beschwerde (und den Nachträgen vom 26.09.06/Anlage 2 und 21.11.06/Anlage 1) gemachten Vorwürfe zutreffen:
    • „Desinformation der Öffentlichkeit und städtischer Gremien
    • Verschleierung und Vorenthaltung von Informationen im Zusammenhang mit der illegalen Jagdgenossenschaft Gees
    • Jahrzehntelange Duldung der illegalen Jagdgenossenschaft zu Lasten demokratischer Kontrolle in der kommunalen Selbstverwaltung
    • Jahrzehntelange Duldung der illegalen Jagdgenossenschaft auf Kosten der städtischen Finanzen
    • Weigerung der Klärung der im Zusammenhang mit der illegalen Jagdgenossenschaft erhobenen Vorwürfe“
    • Diese Vorgehensweise von Ihnen und gleichermaßen auch die von Bürgermeister Pauly ist nicht auf diesen Einzelfall beschränkt, sondern lässt sich seit ungefähr einem Jahr in auffälligem Maße nach Ausschuss- und Ratssitzungen beim Erstellen der Niederschriften feststellen. Dahinter steckt Methode und nicht nur eine bedauerliche redaktionelle Schlamperei.
      Schlussendlich sieht die Fraktion WG-Möller es als unverantwortlich an, als Dienstherr bzw. Vorgesetzter die jeweiligen SchriftführerInnen durch gezielte Anweisungen für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen.

Vor diesem Hintergrund sieht die Fraktion WG-Möller auch den Beschluss des Stadtrates (der Mehrheitsfraktion), die Entscheidung an den FoWeU- Ausschuss zurück zu delegieren als den Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Die Fraktion WG-Möller wird sich weiter darum bemühen offen zu legen, was unter Ihrem Vorsitz an Inkompetenz der Verwaltung deutlich wird und mit welch schäbigen Mitteln weiterhin versucht wird, Willensbildungen und Entscheidungen unter rein parteitaktischen Gesichtspunkten zu manipulieren.
Die Fraktion WG-Möller erwägt, auch in diesem Zusammenhang ein Kommunalverfassungsstreitverfahren anzustrengen und beantragt hiermit vorab die Zusage der Übernahme eventueller Rechtsschutzkosten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

für die Fraktion der WGM

 

Auszug aus der Niederschrift
der Sitzung des FoWeU Ausschusses
vom 21.11.2006

5. Jagdgenossenschaft Gees

Auf die Niederschrift zur Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses am 05.04.2006 wird Bezug genommen.

Den Ausschussmitgliedern liegt eine umfassende Sitzungsvorlage vor, die durch Stadtbürgermeister Schwartz wie folgt vorgelesen wird:

Da der gemeinschaftliche Jagdbezirk Gees aufgrund der fehlenden Mindestgröße von 250 ha bzw. im Ausnahmefall von 225 ha nicht besteht, ist auch die Jagdgenossenschaft nicht existent.

Sie wäre Kraft Gesetzes dann wieder vorhanden, wenn die Stadt Gerolstein bereit ist, die unter der folgenden Ziffer 2 genannten Grundstücke aus dem Eigenjagdbezirk zu veräußern. In dem am 03.04.2006 in Gees stattgefundenen Ortstermin wurde durch die anwesenden Vertreter der Stadt, der Unteren Jagdbehörde, der Forstverwaltung und der ehemaligen Jagdgenossenschaft Gees die Auffassung vertreten, der Jagdgenossenschaft Gees durch den Verkauf einer Teilfläche aus dem städtischen Eigentum zur Rechtskraft zu verhelfen.

In dieser Sitzung des Forst-, Wegebau und Umweltausschusses sind folgende Problembereiche zu erörtern:

  1. Durch den Ausschuss ist im Grundsatz zu entscheiden, ob die Stadt Gerolstein ihren städtischen Eigenjagdbezirk (EJB) in Gees ab dem 01.04.2007 eigenständig nutzen und ggf. verpachten möchte.
    Sofern es zur Nutzung des Eigenjagdbezirkes kommt, werden die Flächen der im Süden befindlichen Flur 3 im Rahmen einer jagdlichen Abrundung dem städtischen Eigenjagdbezirk angegliedert.
    Die Eigentümer dieser Flächen würden eine sogenannte Angliederungsgenossenschaft bilden.
    Ein Großteil der Waldflächen in der Gemarkung Gees würde sich innerhalb dieses Eigenjagdbezirkes befinden. Der städtische Eigenjagdbezirk wäre im Vergleich zum früheren gemeinschaftlichen Jagdbezirk, jagdlich der eindeutig höherwertigere und interessantere Teil in der Geeser Gemarkung.
    Die übrigen Flächen der Gemarkung Gees, die weder dem staatlichen Eigenjagdbezirk Kienscheid noch dem städtischen Eigenjagdbezirk angegliedert werden, bilden dann den gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Dieser bestünde überwiegend aus Feldflur, ohne große, zusammenhängende Waldflächen. Ob der neue gemeinschaftliche Jagdbezirk auch als Hochwildrevier eingestuft wird oder eine Abwertung in ein Niederwildrevier erfährt, bleibt der Entscheidung der Unteren Jagdbehörde vorbehalten.
    Die Jagdpachteinnahmen aus dem städtischen Eigenjagdbezirk würden dem städtischen Haushalt zugeführt. Die Einnahmen aus der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes gehören der Jagdgenossenschaft. Die geringere Größe und die minderwertigere Qualität dieser Jagd, dürften die Einnahmen erheblich mindern. Ob aus diesen Einnahmen auch zukünftig noch Investitionen im Stadtteil Gees finanziert werden können, ist sehr fraglich.
  2. Weiterhin soll durch den Ausschuss entschieden werden, ob die Stadt Gerolstein bereit ist, zur Sicherstellung der rechtlichen Existenz der Jagdgenossenschaft Gees, einen Teilbereich im Norden des städtischen Eigenjagdbezirks an einen Dritten zu veräußern.
    Unter Berücksichtigung natürlicher Jagdgrenzen würde die Größe der zu veräußernden Fläche aus der Parzelle Flur 2, Nr. 5/8 ca. 2,2 ha betragen. Weiterhin ist zu entscheiden, ob die Flächen Flur 5, Nr. 1000/2, Nr. 1001/5, Nr. 996; Nr. 324/23, Nr. 672/2, Nr. 672/5, die entlang der Grenze zum staatlichen Eigenjagdbezirk Kienscheid liegen, ebenfalls mitveräußert werden. Es handelt sich hierbei um Flächen in einer Größe von 0,5738 ha. In dem gemeinsamen Ortstermin mit der Unteren Jagdbehörde wurde aufgrund der un günstigen Lage der Grundstücke vorgeschlagen, auch diese Flächen zu veräußern, weil hierdurch eine klarere Abgrenzung der Jagdbezirke möglich ist. Der vorhandene Bachlauf würde dann die natürliche Jagdgrenze zum staatlichen Eigenjagdbezirk „Kienscheid“ bilden.
    Der Waldbestand auf der Fläche Flur 2, Nr. 5/8 soll im städtischen Eigentum verbleiben und weiterhin durch die Stadt bewirtschaftet werden. Der Bodenwert beträgt ca. 8.000,00 €. Der durch diesen Bereich verlaufene Waldweg soll ausgemessen werden und im städtischen Eigentum verbleiben. Sowohl dieser Waldweg als auch der vorhandenen Holzrückweg im Randbereich der zu verkaufenden Fläche sollen, nach dem Ergebnis des o.g. Ortstermins, als jagdliche Grenze gelten. Um die neuen Jagdgrenzen klarer zu definieren, müsste im nördlichen Kurvenbereich des Holzrückweges eine Schneise geschlagen werden, die in gerader Linie auf die am Waldrand gelegenen Felder im Distrikt „Unten im Nonnental“ führt. Das nachstehende Luftbild zeigt den Grenzverlauf und die zu veräußernden Flächen.
  3. Der Kassenbestand der früheren Jagdgenossenschaft Gees beträgt insgesamt  68.944,10 €.
    Der Betrag gliedert sich wie folgt: 
    Ø Sonder-Rücklage am 31.12.200519.841,15 € 
    Ø Festgeldkonto 33.380,95 €. 
    Ø Reinerlös laufendes Jagdjahr mit Stand 31.10.2006 15.722,00 € 

    Gesamtbetrag 68.944,10 €

    Das aktuelle Jagdkataster weist in Gees 272 Jagdgenossen (einschl. Stadt Gerolstein), mit bejagbaren Gesamtflächen von insgesamt 369 ha aus.
    Die Stadt Gerolstein besitzt in der Gemarkung Gees bejagbare Grundstücksflächen in einer Größe von rund 166 ha. Diese Flächen befinden sich im bislang nicht genutzten Eigenjagdbezirk und in der übrigen Gemarkung Gees.
    Der Stadt Gerolstein würde bei der Größe ihrer bejagbaren Fläche von 165,8969 ha ein Anteil aus dem Kassenbestand i.H.v. 30.946,26 € zustehen, der als allgemeines Deckungsmittel in den Haushalt der Stadt einfließen würde.
  4. Durch die jagdbehördliche Anordnung vom 11.05.2006 wurde der bisherige Jagdpächter Herr Hans-Josef Decker mit der Jagdausübung im Jagdbezirk Gees bis zum 31.03.2007 beauftragt. Durch den Ausschuss wäre ebenfalls zu entscheiden, ob 
    a) ab 01.04.2007 der städtische Eigenjagdbezirk, im Rahmen der freihändigen Vergabe, Herrn Decker zur Pacht angeboten wird oder 
    b) die Eigenjagd zur Verpachtung ausgeschrieben wird, oder 
    c) die Stadt den Eigenjagdbezirk zukünftig in Eigenregie bejagen will, wozu jedoch aus vielerlei Gründen abzuraten ist.
  5. Es wäre ratsam, wenn künftig die Jagd im Eigenjagdbezirk und im gemeinschaftlichen Jagdbezirk durch einen gemeinsamen Pächter ausgeübt wird. Hierdurch könnte eine Verpachtung des minderwertigeren gemeinschaftlichen Jagdbezirks eher erreicht werden. Hierzu wäre jedoch das Einvernehmen zwischen der Stadt und der künftigen Jagdgenossenschaft Gees herzustellen. Getrennte Jagdpachtverträge wären abzuschließen.

Weiterhin führt Stadtbürgermeister Schwartz aus, dass für ihn als oberster Grundsatz die Wahrung des sozialen Friedens im Stadtteil Gees im Vordergrund steht. Er sieht seine Aufgabe darin, eine rechtlich einwandfreie und praktikable Lösung zu finden, die erträglich für die Stadt Gerolstein, den Stadtteil Gees und die Forstverwaltung ist.

Im Anschluss daran verliest Ausschussmitglied Stief ein Schreiben der Wählergruppe Möller an die Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Anhand von Karten werden sowohl durch Ausschussmitglied Dr. Schwind als auch durch die Verwaltung die Konsequenzen des unter Ziffer 2 genannten Grundstückverkaufs eingehend dargestellt. Zwei Lösungsmöglichkeiten werden durch den Ausschuss herausgestellt und diskutiert. Ein Lösungsweg wäre der Verkauf der Grundstücke und die damit einhergehende Möglichkeit, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirkes zu erhalten und daraus resultierend eine Jagdgenossenschaft Gees zu gründen.

Ein zweiter Lösungsweg wäre die Beibehaltung des derzeitigen Status Quo, in dem die unter Ziffer 2 genannten Flächen nicht veräußert werden und demzufolge die südlich gelegenen Flächen der Flure 3 und 4 den Eigenjagdbezirken der Stadt und des Landes angegliedert werden. In diesem Fall wäre die Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk unterschritten. Eine Jagdgenossenschaft Gees könnte nicht neu gegründet werden. Ausschussmitglied Bartling gibt zu bedenken, dass der Grundstücksverkauf sehr wichtig für den Stadtteil Gees ist. Die letzte Möglichkeit einer eigenständigen Handlungsfähigkeit werde dem Ort Gees genommen, wenn dieser Grundstücksverkauf nicht erfolgt. Weiterhin erkundigt er sich, ob ein Kaufinteressent bisher gefunden werden konnte. Dies wird von Stadtbürgermeister Schwartz verneint.

Ausschussmitglied Stief sieht im Verkauf der unter Ziffer 2 genannten Flächen eine Wertminderung des städtischen Eigenjagdbezirkes. Die jagdlich interessanten Flächen des Flures 4 (Geeser Maar) werden mit dem Flächenverkauf dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zugesprochen.

Es erfolgt somit eine Aufwertung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, der ausschließlich aus Feldflur besteht und der demzufolge den jagdlich wertvollsten Teil der Geeser Gemarkung erhalten würde. Sofern für den gemeinschaftlichen sowie für den städtischen Eigenjagdbezirk kein gemeinsamer Pächter gefunden wird, sei der Streit zwischen den Pächtern vorprogrammiert.

Ausschussmitglied Lames empfiehlt, sowohl den Boden als auch die Bestockung zu veräußern. Ein Niesbrauchsrecht könnte im Kaufvertrag geregelt werden, das die Nutzung der Bestockung für die Stadt Gerolstein regelt.

Beschluss:
Der Forst-, Wegebau und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Einer Jagdgenossenschaft Gees soll zur Existenz verholfen werden. Dazu wird ein Teil der städtischen Fläche Flur 2, Nr. 5/8 mit einer Größe von ca. 2,2 ha veräußert. Die Grenzen dieses Flächenverkaufs werden wie im beigefügten Lageplan festgelegt. Der durch diesen Bereich verlaufene Waldweg soll im städtischen Eigentum verbleiben. Sowohl dieser Waldweg als auch der vorhandenen Holzrückweg im Randbereich der zu verkaufenden Fläche soll als jagdliche Grenze gelten.

Weiterhin werden die Flächen Flur 5, Nr. 1000/2, Nr. 1001/5, Nr. 996; Nr. 324/23, Nr. 672/2, Nr. 672/5, die entlang der Grenze zum staatlichen Eigenjagdbezirk Kienscheid liegen, ebenso an einen Dritten veräußert. Der Wert aller Grundstücke soll ermittelt werden. Die Kosten der Vermessung werden durch die Stadt Gerolstein getragen. Die Grunderwerbssteuer wird durch den Käufer getragen.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, den Grundstücksverkauf an einen Dritten - zum ermittelten Verkaufspreis - zu tätigen. Die Forstverwaltung wird beauftragt, die Grenzschneise in Richtung der Felder „Unten im Nonnental“, wie im Ortstermin vorgeschlagen, herzustellen. 

Beschlussfassung:

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1