Lava-Abbau

Antrag 1 WGM
zum Naturpark Vulkaneifel

Antrag 2 WGM
zum Naturpark Vulkaneifel

Urteil OLG zum
Abbau Wöllersberg

Rohstoffsicherungsplanung im Rahmen des regionalen Raumordnungsplanes

Die Landschaftsverschandelung der Vulkaneifel schreitet kontinuierlich fort. Ganze Berge Walsdorf 2003verschwanden im Laufe der Jahre. Einerseits fördert man den Tourismus mit vielen Millionen Euro, anderseits werden die Eifelberge als Rohstofflieferant (Lava) für den Straßenbau eingesetzt. Die Naturschutzverbände befassen sich mit dem Thema und haben die Situation eindrucksvoll aufgearbeitet. Die Eifel-Zeitung hat ausgiebig darüber berichtet.
Eifelzeitung

Der Kreistag befasste sich am vergangenen Montag, 04.04.2011 im Rahmen des regionalen Raumordnungsplanes erneut mit dem Thema der Rohstoffsicherungsplanung. Derzeit laufen die Planungen des Landes-Bergamtes, die wirtschaftlich abbaubaren Rohstoffflächen für die nächsten 20 Jahre festzulegen. Dieses Kataster dient dann als Grundlage für den späteren Rohstoffabbau. Hier in der Eifel ist das Lava und Balsalt. Nach Planung des Bergamtes sollen die möglichen Abbauflächen versechsfacht werden.

Von: Hans-Joachim Stief [Hans@Stief-Gerolstein.de] im Auftrag von Fraktion WG Möller (fraktion@wg-moeller.de)
Gesendet: Dienstag, 10. April 2007 11:13
An: 'Karl-Heinz Schwartz'
Cc: klaus.jansen@gerolstein.de; 'Schmitz Bernd'; Gerd Möller (gerd.moeller@rheinkalk.de); Gerd Möller (gerd.moeller1@freenet.de); Sabine Martinetz (glaskunst-martinetz@online.de); Stief Hans-Joachim; Schwind Werner Dr. (werner.schwind@wald-rlp.de); Hauth (mohechal@aol.com); Lames Herbert (info@lames-bau.de); 'Lodde Horst'; Lux Hermann (info@spd-gerolstein.de); 'uwg-gerolstein@web.de'; 'Willems Günter'
Betreff: Naturpark Vulkaneifel

Wählergruppe Möller                                             54568 Gerolstein

                                                                                                                                                                                    10.04.2007

                                                                                              zur Kenntnis:

                                                                                             Herr Schmitz
                                                                                             Herr Jansen
                                                                                             Fraktionen

Herrn                                                                                   
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein

 TO zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.2007

 Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.07 die Aufnahme eines TOP  „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung.

Begründung:

In der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 wurde unter dem TOP 6. Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel; Stellungnahme der Stadt Gerolstein  einstimmig folgender Beschluss gefasst:

„Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Naturpark Vulkaneifel wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beantragt in der Präambel im zweiten Abschnitt Satz 1 die Worte „ einschließlich des Gesteinsabbaus“ ersatzlos zu streichen.“

(Der eigentlich zuständige Fachausschuss FoWeUmwelt war nicht mit dem Thema befasst.)

Wenn dieser einstimmig gefasste Beschluss nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis sein soll, ist eine ergänzende Spezifizierung in der Sache zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des städtischen Engagements im laufenden Verfahren „Wöllersberg“ und den bisher gemachten Erfahrungen ist die Stadt Gerolstein geradezu verpflichtet, ihre Interessen klar zu formulieren und es nicht bei dem letztlich unverbindlichen Änderungsantrag zur Präambel zu belassen. Dies gilt vor allem für die Ausnahmeregelung (§ 8) und die Abgrenzung der Kernzonen.

Die Fraktion WGM stellt deshalb zwei Beschlussanträge:

 TOP  „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“

 

  • Beschlussantrag I
    In der Folge des Ratsbeschlusses ist konkretisierend in § 8 Ausnahmen (2) 2.  zu streichen:

    2. Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“
  • Beschlussantrag II   
    Unter den Gesichtspunkten


    Ruhe und Erholung im Nahbereich der Stadt,
    Bedeutsamkeit für das Kleinklima,
    Vukanismus-typische Topographie
    Bedeutung für Tourismus und Fremdenverkehr
    Erhaltung schützenswerter Biotope

    müssen die vorgesehenen Kernzonen entweder erweitert oder durch neu zu schaffende ergänzt werden, so dass für die für Gerolstein bedeutsamen Gebiete wie z. B. „Wöllersberg“, „auf Schocken“ und „Himmerich“ eine adäquate Mitsprache der Stadt und gleichrangige Schutzmöglichkeiten  gewährleistet sind.

Mit freundlichen Grüßen

 Hans-Joachim Stief
für die Fraktion WG Möller

Von: Hans-Joachim Stief [Hans@Stief-Gerolstein.de] im Auftrag von Fraktion WG Möller (fraktion@wg-moeller.de)
Gesendet: Donnerstag, 24. Mai 2007 10:47
An: 'Karl-Heinz Schwartz'

Betreff: WG: Naturpark Vulkaneifel

Wählergruppe Möller                                            Stadtratsfraktion                                                               

24.05.2006

Herrn                                                                                   
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein

 zur Kenntnis:
 Herr Schmitz
 Herr Jansen
 Fraktionen
 Web-Site der WGM

 

 Antrag zur TO der Ratssitzung vom 14.06.2007


Bezug:

Unser Antrag vom 10.04.2007
Antwortschreiben Dr. Beckmann
Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses vom 23.05.2007

 

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Stadtrates am 14.06.2007 die Aufnahme eines TOP  „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung.

Begründung:

In der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 wurde unter dem
TOP
6. Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel; Stellungnahme der Stadt Gerolstein  einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Naturpark Vulkaneifel wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beantragt in der Präambel im zweiten Abschnitt Satz 1 die Worte „ einschließlich des Gesteinsabbaus“ ersatzlos zu streichen.“
(Der eigentlich zuständige Fachausschuss FoWeUmwelt war nicht mit dem Thema befasst.)
Wenn dieser einstimmig gefasste Beschluss nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis sein soll, ist eine ergänzende Spezifizierung in der Sache zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des städtischen Engagements im laufenden Verfahren „Wöllersberg“ und den bisher gemachten Erfahrungen ist die Stadt Gerolstein geradezu verpflichtet, ihre Interessen klar zu formulieren und es nicht bei dem letztlich unverbindlichen Änderungsantrag zur Präambel zu belassen. Dies gilt vor allem für die Ausnahmeregelung (§ 8) und die Abgrenzung der Kernzonen.

Unter dem TOP  „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ stellt die Fraktion WGM deshalb zwei Beschlussanträge in Anerkenntnis der Bedeutung folgender Gesichtpunkte für die Entwicklung der Stadt:

  • Ruhe und Erholung im Nahbereich der Stadt,
  • Bedeutsamkeit für das Kleinklima,
  • Vulkanismus-typische Topographie
  • Bedeutung für Tourismus und Fremdenverkehr
  • Erhaltung schützenswerter Biotope
  • Erhaltung des besonderen und für Gerolstein typischen Landschaftsbildes
  • Schutz der Gewässer, des Grundwassers und der Tiefenwässer
  • Erhaltung der Gestaltungs- und Mitspracherechte der Stadt

 

  • Beschlussantrag I
    In der Folge des Ratsbeschlusses ist konkretisierend in § 8 Ausnahmen (2) 2.  zu streichen:
    2. Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“
  • Beschlussantrag II  
    Bezug nehmend auf die Aussage des letzten Abschnittes der Stellungnahme Prof. Dr. Beckmanns wird gegenüber dem Umweltministerium eine Ausweisung des Wöllersberges als Kerngebiet beantragt.
    Diese Kernzone sollte die Sensibilität für den Umgang mit unseren Bodenschätzen stärken und Impuls dafür sein, dass den für Gerolstein so bedeutsamen Gebieten wie z. B. „Wöllersberg“, „auf Schocken“ und „Himmerich“   adäquate Aufmerksamkeit und entsprechende Schutzbemühungen zugeordnet werden.

 Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief
für die Fraktion WG Möller

TV vom 13.09.2007

Gerolstein/Koblenz/Trier.

Die Reaktionen der Prozessbeteiligten auf das Urteil des OVG in Koblenz, das den Abbau von Lavasand auf städtischen Parzellen am Wöllersberg für rechtens erklärt und damit die Enteignung der Stadt billigt, fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Während Frank Bettendorf, Geschäftsführer der Lava-Steinwerk GmbH, sagte: „Das Urteil bestätigt, was abzusehen war: Die Stadt hatte mit ihrer Argumentation keine Chance.“ Dass sie trotzdem den Gang durch die Instanzen angetreten habe, sei für ihn eine „pure Verschwendung von Steuergeldern.“ Gerolsteins Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU) sagte: „Wir müssen nun sehr gut überlegen, wie wir weiter vorgehen. Einerseits ist es unsere letzte Chance, andererseits eine Kostenfrage.“

Streitobjekt zwischen der Stadt Gerolstein und dem Lavabetrieb Bettenfeld sind die beiden roten Parzellen am Wöllersberg, die die Ausbeutung des dahinter liegenden Areals verhindern. Die übrigen Markierungen zeigen alle Flächen des Unternehmens. Die Flächen im Westen sind weitgehend wertlos. Foto: VG Verwaltung Gerolstein (Nicht kopiert!)

Zwei Alternativen stehen im Raum: Das Urteil und den weiteren Abbau akzeptieren sowie die 89 000 Euro Entschädigungssumme kassieren, oder beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Denn das ist die einzig verbleibende juristische Möglichkeit, da eine Revision nicht zugelassen wurde. Die Kosten dafür beziffert Gerolsteins Bauamtsleiter sowie Rechts- und Verwaltungsfachmann Klaus Jansen auf 000 Euro. Die jüngsten Wöllersberg-Rechtsstreitigkeiten haben die Stadt.13 000 Euro gekostet..bereits mehr als 20

In seinem Urteil hat das OVG festgestellt, dass die im Bergrecht verankerte „Rohstoffsicherungsklausel“ (§ 48 Bundesberggesetz) über den städtischen Eigentumsrechten an den Streit-Parzellen stehe.
Nach Ansicht der Richter kann es „nicht im gemeinwirtschaftlichen Interesse stehen, wenn der Abbau von Lavasand in einer bereits seit 30 Jahren ins Werk gesetzten Grube abgebrochen wird“. Vielmehr sei es sinnvoll, dass „eine Lavasandgrube auch ausgebeutet wird“. Demgegenüber habe die Stadt auch nicht verdeutlichen können, was sie mit den Grundstücken vorhat – außer das weitere Abbauvorhaben zu verhindern. Doch das sei kein gewichtiges Argument.

Zu den Rechtsstreitigkeiten ist es gekommen, weil die Firma seit gut zehn Jahren erfolglos versucht, die beiden rund 5000 Quadratmeter großen städtischen Parzellen zu pachten oder zu kaufen. Denn zum einen sind auf besagten Parzellen selbst große Lavasand-Vorkommen, zum anderen versperren sie den Weg zu dahinter liegendem Abbau-Areal. Laut Martin Hauter, Anwalt der Betreiberfirma, geht es um insgesamt knapp eine Million Kubikmeter Lavasandstein.
So wird selbst im Urteil festgestellt, dass eine ausreichend breite Zuwegung innerhalb des Betreiber-Areals um die städtischen Parzellen herum „technisch nicht möglich sei – ausgenommen, der Abbau würde mittels Hacke, Schaufel und Schubkarre geführt“.
Stadtbürgermeister Schwartz hatte mehrfach erklärt, dass die Stadt um ihr Recht und ihre Parzellen „kämpfen“ werde. Denn erstens gelte es, die Felsformation auf dem Wöllersberg zu schützen und zweitens, das 450 Meter entfernte Neubaugebiet in Lissingen vor Lärm und Staub zu bewahren. Drittens geht es laut Schwartz um ein „Grundsatzurteil“ – zur Enteignung kommunalen Gebiets.

Rechtsanwalt Hauter sagte auf TV-Frage nochmals: „Der Abbau der Wöllersberg-Felskulisse war nie und ist auch künftig nicht beabsichtigt.“ Vielmehr würden die Vorgaben aus dem erstellten Standsicherheits-Gutachten „auf jeden Fall eingehalten“, wonach bis maximal zehn Meter an den Fels abgebaut werden dürfe. Nach dem Rahmenbetriebsplan darf am Wöllersberg bis Ende 2046 gegraben werden. sve/jöl

Meinung

Schluss-Strich ziehen!

Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Gerolstein gekämpft hat, um das Landschaftsbild der Region (die Felskulisse) und das Neubaugebiet Lissingen zu schützen sowie um auf ihr Recht am eigenen Grundbesitz zu pochen. Dass dafür der Weg bis vors Oberverwaltungsgericht angetreten und mehr als 20 000 Euro berappt werden mussten, ist als notwendiger Umstand hinzunehmen. Doch damit sollte es gut sein. Denn das Urteil des OVG ist (wie schon das des Verwaltungsgerichts) eindeutig und lässt der Stadt nicht einmal einen Funken Hoffnung, doch noch Recht zu bekommen. Eine weitere Konfrontation würde der Stadt und somit jedem Steuerzahler nur eines bringen: noch mehr Kosten.