Hinterhausen

Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates (öffentlich/nichtöffentlich)
am 14.12.2005

TOP-Nr: 4     TOP-Status:  öffentlich 

TOP-Betreff:
Bebauungsplan ' Feriendorf Hillenseifen', Hinterhausen, 2. Änderung Vorhaben bezogener Bebauungsplan
Empfehlungsbeschluss zum Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 

In der Sitzungsvorlage ist der folgende Passus besonders zu beachten:
Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, insbesondere die Festsetzung
der bebaubaren Flächen, sind so angelegt, dass bei Durchführung der Planungsabsichten vermehrt Befreiungen erteilt werden müssen. Außerdem sollen auch Einzelhäuser errichtet werden können, lt. Bebauungsplan sind jedoch nur Doppelhäuser zulässig.”

Der Beschluss kann durch Aufrufen der nebenstehenden
PDF-Datei nachgelesen werden.

 

Niederschrift der Sitzung des Stadtrates am 02.10.2007 (Auszug öffentlicher Teil)

TOP 3    (Publiziert am 02.11.2007)
Bebauungsplan Ferienhausgebiet "Hillenseifen", 2. Änderung - Änderungs-,Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gem. §§ 2 (1), 1 (8) i.V.m. §§ 13 (2) und 3 (2)

TV vom 20.04.2006

TV vom 04.05.2006

Campingplatz

Plan oder Text?

1. Frage an BM Pauly

2. Frage an Stadt-BM Schwarz

Antwort BM auf Frage an
Stadt- BM

Alles andere als Erholung (TV vom 20.04.2006)
19.04.2006 Intrinet

Knatsch um den Ferienpark Hinterhausen geht weiter – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bauleiter Jansen

GEROLSTEIN-HINTERHAUSEN. Mit massiven Vorwürfen geht Hans Krings gegen die Gerolsteiner Verwaltung vor. Über rechtswidrige Änderungen des zweiten Bauabschnitts des Ferienparks Hillenseifen im Stadtteil Hinterhausen resultiere ein finanzieller Vorteil von knapp einer Million Euro für den holländischen Investor. Krings hat gegen Klaus Jansen, Leiter der Bauabteilung, Dienstaufsichtbeschwerde erhoben und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Gerolsteiner Verwaltung weist alle Vorwürfe zurück.

Von unserer Mitarbeiterin
GABI VOGELSBERG
Ärger hoch drei – rechtswidrig erteilte Baugenehmigungen, falsche Bauweise, illegale Zwischenlagerung von Bauschutt: Mit diesen Vorwürfen geht ein Anwohner aus dem ersten Bauabschnitt des Ferienparks Hillenseifen gegen die Gerolsteiner Verwaltung vor, die den zweiten Bauabschnitt mit 50 Ferienhäusern genehmigte. Gegen den Leiter der Baubehörde läuft eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Foto: Gabi Vogelsberg

"Hier, die Trierer Staatsanwaltschaft hat mir schon das Aktenzeichen 2010 JS 015669/06 mitgeteilt", triumphiert Hans Krings. Der 78-jährige Bauingenieur aus Leichlingen kennt den Ferienpark Hillenseifen aus dem Effeff. Er war vor 20 Jahren als Projektleiter bei der Firma Hochtief für die weitere Erschließung des Ferienparks zuständig. 73 Häuser standen schon, weitere 50 sollten im zweiten Bauabschnitt gebaut werden. Doch soweit kam es nicht. Es blieb bei der Erschließung und dem Bau von zwei Musterhäusern, wovon eines Krings' Tochter gehört. Nach Hochtief kamen ein neuer Investor und dann noch einer, die niederländische Firma Hofstate Vastjoed. Seit 2002 wurden 15 Ferienhäuser gebaut. Krings wirft der Gerolsteiner Verwaltung vor, die Baugenehmigungen dafür vorsätzlich entgegen gültigem Recht erteilt zu haben. Jansen hält dagegen: "Die Genehmigungen wurden einzeln geprüft und mit Zustimmung der Stadt erteilt. Dabei wurden die Möglichkeiten des rechtskräftigen Bebauungsplans voll und ganz berücksichtigt."

Einzelhäuser statt Doppelhäuser

Das lässt Krings nicht gelten: "Im B-Plan sind Doppelhäuser vorgeschrieben, und jetzt stehen Einzelhäuser da." Seit Januar 2006 ist der ehemalige B-Plan sowieso überholt, weil eine Änderung rechtskräftig wurde. Von allen städtischen Gremien abgesegnet. Jansen erklärt: "Im bisherigen Zuschnitt wären die Häuser nicht zu vermarkten gewesen, und die Stadt will, dass die Häuser gebaut und verkauft werden, deshalb wurde der B-Plan geändert." Danach gelten neue so genannte Baufenster, also bebaubare Grundstücksflächen. "Wie in jedem üblichen Neubaugebiet obliegen die Grenzen jetzt dem Nachbarschaftsrecht", sagt Jansen. Krings gibt sich damit nicht zufrieden und hat ausgerechnet, dass mit der Änderung ein "geldwerter Vorteil für den Investor von 916 300 Euro" einhergeht.

Krings fragt: "Welche Beweggründe muss ein Beamter der Stadt Gerolstein haben, um derartige Entscheidungen zu fällen?" Weiterhin sorge er sich mit Blick auf den Investor, "dass hier jemand nur die schnelle Mark macht, das Geld dann in den Kofferraum packt und verschwindet, wie schon bei der vorherigen Firma im Jahr 2003 passiert".

Neben den angeblich rechtswidrigen Baugenehmigungen prangert Krings die Rodung des Geländes an. Er schimpft: "Während der Brutzeit der Vögel wurde im Mai und Juni der gesamte Laubwald abgeholzt." Dabei hätten je Baugrundstück, laut Punkt vier der "grünordnerischen Festsetzungen", zehn Bäume stehen bleiben müssen. Auf dem Areal des künftigen Spielplatzes hätte der Baumbestand komplett erhalten bleiben müssen. Hofstate machte aber tabula rasa.

Jansen: "Es ist eine Katastrophe wie es da jetzt aussieht, aber nur das Areal des Spielplatzes wurde rechtswidrig abgeholzt." Der Investor müsse in diesem Frühjahr als Ersatz Laubbäume pflanzen. Krings ließ als Bevollmächtigter seiner Tochter über Leverkusener Anwälte am 27. Januar gegen Jansen eine Dienstaufsichtsbeschwerde los. "Weil so viele Dinge, die von öffentlichem Interesse sind, ich nicht für mich behalten will, habe ich am 14. März auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet", erklärt er.

Ebenfalls am 14. März diktierte Bürgermeister Matthias Pauly seine ausführliche, dreiseitige Antwort, wonach er keinerlei Fehlverhalten des Fachbereichsleiters Jansen sehe und deshalb auch keine Sanktionen gegen ihn einleiten werde. Die Kommunalaufsicht sehe das ebenso, ließ Pauly später verlauten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch. Krings war in der Zwischenzeit aber nicht untätig. Vielen Stadträten und Fraktionsvorsitzenden hat er die Örtlichkeit gezeigt und seine Sichtweise dargelegt. Jansen sieht derweil den staatsanwaltlichen Ermittlungen gelassen entgegen und meint: "Wir sind eine Baugenehmigungs- und keine Bauverhinderungsbehörde."

 

"Es kann nicht sein, dass einer alles platt macht"


TV vom 04.05.2006

Der Ärger im Ferienpark Hinterhausen geht weiter – Stadtratsfraktionen fühlen sich mangelhaft informiert

GEROLSTEIN-HINTERHAUSEN. Kein Ende des Ärgers um die Erweiterung des Ferienparks Hillenseifen in Sicht: Stadtratsfraktionen rügen Verwaltungen wegen mangelnder Information. Beschwerdeführer schürt weiteren Unmut. Verwaltung fühlt sich auf der sicheren Seite.

Von unserer Mitarbeiterin
GABI VOGELSBERG

Am 20. April berichtete der Trierische Volksfreund über den Zwist um den zweiten Bauabschnitt im Ferienpark Hillenseifen und über die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Klaus Jansen, den Leiter der Gerolsteiner Bauabteilung. Beschwerdeführer Hans Krings geht davon aus, dass die 15 Ferienhäuser, die seit 2002 im zweiten Teil des Parks errichtet wurden, so nicht hätten gebaut werden dürfen.

Zwischen aufgeschreckt und explosiv

Die Änderung der Baufenster (bebaubare Fläche eines Grundstücks) und die Änderung der Parzellengrößen seien rechtswidrig, würden dem Investor aber einen geldwerten Vorteil von knapp einer Million Euro (beim Bau der geplanten 50 Häuser) verschaffen. Der Bebauungsplan (B-Plan) sehe keine Einzelhäuser vor. Außerdem sei das Baugelände illegal komplett gerodet worden. Die Verwaltung wies kategorisch den Vorwurf, im Rathaus sei rechtswidrig gehandelt worden, zurück.

In den Fraktionen des städtischen Bauausschusses herrschen Stimmungen zwischen aufgeschreckt und explosiv. Am lautesten schimpfen die Mitglieder der Wählergruppe Möller. Hans-Joachim Stief wettert: "Die Verwaltung hat uns mangelhaft informiert, und bei der Vorgehensweise müssen wir Vorsatz vermuten."

Starker Tobak. Die Mängelpunkte, die Beschwerdeführer Krings anführe, seien identisch mit der Kritik der WG Möller. Bürgermeister Matthias Pauly hatte Krings in einem dreiseitigen Schreiben Mitte März detailliert aufgeführt, dass das Verfahren rechtlich korrekt abgelaufen sei und es keine Handhabe gebe, gegen Jansen vorzugehen. Dieses Schreiben bringt Stief in Rage: "Paulys Antwort ist fast eine Beleidigung für die Ernsthaftigkeit der Sache."

Das lässt Pauly nicht auf sich sitzen: "Wir lassen uns von Äußerungen der WG Möller nicht provozieren und halten uns an die Gemeindeordnung. Die Verwaltung darf und wird keine eigene Politik betreiben. Sie ist an die städtischen Gremien und deren Aussagen gebunden." Ratsmitglied und Bauunternehmer Herbert Lames (SPD) sagt: "Ob die Baugenehmigungen rechtens waren, weiß ich nicht. Es ist brisant, und es gibt eine Menge Informationsbedarf, den die Verwaltung noch decken muss." Jansen verspricht eine detaillierte Historie, die dem Bauausschuss in der Juni-Sitzung vorgelegt werde.

CDU-Fraktionssprecherin Monika Neumann sagt: "Ich war zwar erschreckt, dass da schon Häuser stehen, obwohl wir erst im Dezember über Änderungen im B-Plan beraten haben, gehe aber davon aus, dass mit den Genehmigungen alles rechtens gelaufen ist." Jansen versichert: "Alle Genehmigungen wurden nach dem B-Plan, der seit 26. Oktober 1985 rechtsgültig ist, erteilt. Danach ist auch der Bau von Doppel- oder Einzelhäusern erlaubt." Einzig Dieter Meerfeld von der UWG hält sich vorläufig aus dem Streit heraus, "weil ich die Unterlagen noch nicht durchgearbeitet habe".

Außerdem wird heftig über die Rodung des Areals gestritten. CDU-Frontfrau Neumann meint: "Das gefällt uns gar nicht, und da sind Krings Anschuldigungen auch teilweise gerechtfertigt." Ratskollege Lames von der SPD ergänzt: "Da hätte die Verwaltung besser hingucken müssen. Es kann nicht sein, dass einer alles platt macht und dann ein paar Tännchen im Wald ausrupft, im Baugebiet einsetzt und dann als Neupflanzung bezeichnet."

Rechtswidrig unter den Augen der Verwaltung

Stief von der WG Möller hat auf eigene Faust recherchiert. Sein Resümee: "Nach Rückfragen beim Ordnungsamt bin ich mir sicher, dass unter den Augen der Verwaltung ganz klar rechtswidrige Handlungen vollzogen wurden." Jansen hat derweil einen Rodungsantrag von 1985 ausgegraben. Damals war der 78-jährige Beschwerdeführer Krings als Bauingenieur bei der Firma Hoch-Tief Bauleiter des Ferienparks Hillenseifen.

Der Zwist schwillt weiter an. Die Staatsanwaltschaft, von Krings eingeschaltet, ermittelt. Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz meint in gewohnter Manier: "Ich bin gedämpft optimistisch. Ich habe mit Herrn Krings nichts vereinbart, sondern mir nur seine Variante angehört."

 

 

Von: Hans-Joachim Stief [mailto:Hans@Stief-Gerolstein.de] Im Auftrag von Fraktion WG Möller (fraktion@wg-moeller.de)
Gesendet: Freitag, 26. Mai 2006 11:18
An: Karl-Heinz Schwartz (karl-heinz.schwartz@gerolstein.de)
Cc: Schmitz Bernd (bernd.schmitz@gerolstein.de); Gerd Möller (gerd.moeller@rheinkalk.de); Gerd Möller (gerd.moeller1@freenet.de); Sabine Martinetz (glaskunst_martinetz@surfeu.de); Brück Harald (harald.brueck@gerolstein.de)
Betreff:

Wählergruppe Möller 54568 Gerolstein

 

Herrn
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein

Tagesordnung Ratssitzung am 08.06.06

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

vor dem Hintergrund der nach Überzeugung der WG Möller nicht gültigen Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 14.12.04 in Sachen vorhabenbezogener Bebauungsplan Hillenseifen beantragen wir dessen Aufnahme als TOP zur Ratssitzung am 08.06.06

Um die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt nicht zu behindern, ist es u. E. dringend geboten für den Investor Planungssicherheit herzustellen, damit er seine Bauvorhaben realisieren kann.

Wir beantragen daher, dass die Verwaltung unter dem o. g. TOP eine Beschlussempfehlung zur erforderlichen Satzungsänderung formuliert und begründet.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,  (Mail vom 12.06.06)

wegen einer Nachfrage zum B Plan Hillenseifen sind wir von der SGD Nord an Sie verwiesen worden. (s. Anlage)

Die WG Möller beantragt daher die Aufnahme unserer Fragen und die schriftliche Beantwortung zu den Sitzungsunterlagen (Einladung) der Bauausschusssitzung am 21.06.06.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

 

Von: Hans-Joachim Stief [mailto:Hans@Stief-Gerolstein.de] Im Auftrag von Fraktion WG Möller (fraktion@wg-moeller.de)
Gesendet: Montag, 29. Mai 2006 10:51
An: 'Thomas.Vogt@sgdnord.rlp.de'
Cc: Gerd Möller (gerd.moeller@rheinkalk.de); Gerd Möller (gerd.moeller1@freenet.de); Sabine Martinetz (glaskunst_martinetz@surfeu.de); Karl-Heinz Schwartz (karl-heinz.schwartz@gerolstein.de)
Betreff: Stadt Gerolstein, Ferienhausgebiet Hillenseifen

Wählergruppe Möller 54568 Gerolstein

29.05.2006

An die

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Herrn

Thomas Vogt

Bebauungsplan Hillenseifen
Änderung im Rahmen eines vorhabenbezogenen B- Planes

Sehr geehrter Herr Vogt,

auf der Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am 14.12.2005 wurde unter dem TOP
Bebauungsplan ' Feriendorf Hillenseifen', Hinterhausen, 2. Änderung Vorhaben bezogener Bebauungsplan ein Empfehlungsbeschluss zum Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
In der Sitzungsvorlage ist der folgende Passus besonders zu beachten:
“Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, insbesondere die Festsetzung der bebaubaren Flächen, sind so angelegt, dass bei Durchführung der Planungsabsichten vermehrt Befreiungen erteilt werden müssen. Außerdem sollen auch Einzelhäuser errichtet werden können, lt. Bebauungsplan sind jedoch nur Doppelhäuser zulässig.”

vgl. http://www.wg-moeller.de/html/stadtteil_hinterhausen.html


Bei einer Ortsbesichtigung im Februar stellten wir aber fest, dass im südwestlichen Teil des Baugebietes an Stelle der laut Vorlage ausschließlich zulässigen Doppelhäuser schon mehr als 10 Einzelhäuser gebaut waren.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für unsere Fraktion folgende Fragen:

  • Ist die Kernaussage (und wesentliche Grundlage für die Beschlussfassung) der Sitzungsvorlage sachlich falsch oder richtig.
  • Nach der textlichen Festsetzung sind nämlich laut jetziger Aussage der Verwaltung entgegen der ursprünglichen Doppelhäuser und Einzelhäuser zugelassen. Dabei wird das Wort „und“ in der Bedeutung von „oder“ verwendet.
  • Sind die schon errichteten Häuser laut der Vorgaben des Bebauungsplanes rechtmäßig errichtet.
  • Auf Nachfrage haben laut Verwaltung die Haussymbole bei der zeichnerischen Planfestsetzung keine gleichrangige Bedeutung mit der textlichen Festsetzung, sodass wiederum beliebig Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig wären. Warum aber ist dann überhaupt eine Änderung nötig?

Da die Fraktion WG Möller das Thema als TOP für die Sitzung des Stadtrates am 08.06.06 beantragt hat, um vor allem dem Investor Planungssicherheit zu geben und der Stadtrat nur Satzungsänderungen auf einer rechtlich gesicherten Basis treffen sollte, bitte ich Sie um eine möglichst baldige Beantwortung unserer Fragen.

Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

für die Fraktion

 

Die Unten abgedruckte Mail(Anfrage) der WG Möller an BM Pauly wurde bis zum 14.08.2006  noch nicht beantwortet.
Deshalb der 2. Versuch, diesmal in gleicher Sache an Stadtbürgermeister Schwartz.

Wählergruppe Möller 54568 Gerolstein

25.04.2006

Herrn
Bürgermeister Pauly
Rathaus Gerolstein

Alles andere als Erholung (TV vom 20.04.2006)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pauly,

wir nehmen Bezug auf den vorgenannten Artikel im Trierischen Volksfreund, in dem die Verwaltung mit folgender Aussage zitiert wird:
Jansen: "Es ist eine Katastrophe wie es da jetzt aussieht, aber nur das Areal des Spielplatzes wurde rechtswidrig
abgeholzt."
Wir bitten um Auskunft, wie die festgestellte „Rechtswidrigkeit“ geahndet wurde.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

für die Fraktion WG Möller

Im Betreff bezieht sich BM Pauly auf die Mail an Stadtbürgermeister Schwartz (s. unten)
Die an ihn gerichtete und leider nicht beantwortete Mail datiert vom 25.04.06 (s. oben)

 

Von: Pauly, Matthias [Matthias.Pauly@gerolstein.de]
Gesendet: Freitag, 18. August 2006 12:08
An: fraktion@wg-moeller.de
Cc: Schwartz, Karl-Heinz
Betreff: Ihre E-Mail vom 13.08.2006     
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Stief,

bereits mit Schreiben vom 02.05.2006 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich grundsätzlich keine Presseartikel kommentiere. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass es sich in dieser Angelegenheit um eine staatliche Auftragsangelegenheit handelt. Baustopp und die hiermit verbundene Sanktion ungenehmigten Bauens sind Aufgabe der Bauaufsicht. Zuständig hierfür ist die Verbandsgemeindeverwaltung, der diese Aufgaben übertragen sind. Auskünfte in diesen Verfahren werden nur Verfahrensbeteiligten erteilt. Ein Unterrichtungsrecht gem. § 33 GemO liegt nicht vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Pauly
Bürgermeister
------------------------------------------------------------------------
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Kyllweg 1 * D-54568 Gerolstein
Tel.:   06591 / 13 - 102

Fax:    06591/13 - 7 100
e-mail: matthias.pauly@gerolstein.de
Internet:       www.gerolstein.de
------------------------------------------------------------------------

 

Wählergruppe Möller
Stadtratsfraktion

54568 Gerolstein
Albertinumweg 2
Fon: 06591 985320
Fax: 06591 985321
mobilFon: 0171 9338073
eMail: fraktion@wg-moeller.de
Net: www.wg-moeller.de

13.08.2006

Herrn
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

Bürgermeister Pauly konnte oder wollte die unten stehende Mail der WG Möller nicht beantworten, obwohl er nach unserer Überzeugung als Verwaltungsleiter und Vorgesetzter des Fachbereichsleiters Herrn Jansen auch dessen öffentlich gemachte Aussagen und die daraus entstehenden Handlungskonsequenzen verantworten muss.

Weil wir davon ausgehen, dass auch Sie als unser Stadtbürgermeister an der Beantwortung der Anfrage sachlich interessiert sind, bitten wir Sie höflichst um Unterstützung mit dem Ziel, die am 25.04.06 erbetene Auskunft zu erhalten.

In gleichem Zusammenhang (Hillenseifen) bitten wir um detaillierte Auskunft darüber, wie auf dem Grundstück 130 in Sachen „Baustop“ verfahren worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans–Joachim Stief

 

 

 

 

Wählergruppe Möller 54568 Gerolstein
Herrn 25.04.2006
 

Bürgermeister Pauly
Rathaus Gerolstein

Alles andere als Erholung (TV vom 20.04.2006)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pauly,

wir nehmen Bezug auf den vorgenannten Artikel im Trierischen Volksfreund, in dem die Verwaltung mit folgender Aussage zitiert wird:
Jansen: "Es ist eine Katastrophe wie es da jetzt aussieht, aber nur das Areal des Spielplatzes wurde rechtswidrig abgeholzt."
Wir bitten um Auskunft, wie die festgestellte „Rechtswidrigkeit“ geahndet wurde.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

für die Fraktion WG Möller

Sitzung des Stadtrates am 15.03.2007

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hillenseifen M" (Campingplatz), Hinterhausen
gem. § 12 BauGesetzbuch (BauGB)
Beschluss zu Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

 

 

Niederschrift der Sitzung des Stadtrates am 02.10.2007
(Auszug öffentlicher Teil)

TOP 3
Bebauungsplan Ferienhausgebiet "Hillenseifen", 2. Änderung - Änderungs-,Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gem. §§ 2 (1), 1 (8) i.V.m. §§ 13 (2) und 3 (2)

Baugesetzbuch (BauGB)

Ratsmitglied Reuter ist wegen Sonderinteresse nach § 22 Gemeindeordnung ausgeschlossen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. 

Der Bauausschuss des Stadtrates hat in nicht öffentlicher Sitzung am 04.07.2007 über die anstehende Planänderung Ferienhausgebiet „Hillenseifen“, 2. Änderung, beraten und dem Stadtrat die Durchführung des Änderungsverfahrens empfohlen. 

Erstmals hatte der Bauausschuss am 14.12.2005 einen Empfehlungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ferienhausgebiet Hillenseifen“ gefasst; dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 21.06.2006 aufgehoben. 

Vor Aufhebung des Beschlusses vom 14.12.2005 war mit Schreiben vom 24.03.2006 das Scopingverfahren gem. § 4 (1) BauGB durchgeführt worden, um vorab Informationen der betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der gem. Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Vereine im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu erhalten.

Die vorgezogene Beteiligung kann gem. Kommentar zum BauGB bereits vor der Einleitung des förmlichen Bauleitplanverfahrens erfolgen. Die Hinweise aus dem Scopingverfahren zum Umstand Wald-/Baumfallgefahr sind in die Begründung zur Planung aufgenommen worden. Die Begründung zur Planung ist als Anlage beigefügt. 

Die SGD Nord trifft dazu im Schreiben vom 25.08.2006 folgende Aussage: „In bauordnungsrechtlicher Hinsicht dürfte auch in Ansehung der Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 09.09.1993 – Az.: 8 A 10876/92.OVG – sowie vom 26.09.1996 – Az.: 1 A 12331/95 OVG – sowie der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.0ß6.1997 – Az.: 4 B 238/96 – davon auszugehen sein, dass im Umstand ‚Wald/Baumfallgefahr’ kein gefahrbegründendes Moment im Sinne des § 3 Landesbauordnung mehr zu sehen ist, sondern lediglich eine als sozialadäquat hinzunehmende Gegebenheit.“
Das Forstamt Gerolstein wurde hiervon in Kenntnis gesetzt. 

Der Investor hat mit Schreiben vom 29.03.2007 die Wiederaufnahme des Änderungsverfahrens zu o. a. Bebauungsplan beantragt und seinen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (auf Kosten des Antragstellers) vom 14.03.2006 erneuert. Am 12.05.2007 wurden die Grundbuchauszüge zugesandt, aus denen hervorgeht, dass das Eigentum auf das investierende Unternehmen übergegangen ist. Die Firma Hofstate Vastgoed beabsichtigt, weitere Ferienhäuser im 2. Bauabschnitt „Ferienhausgebiet Hillenseifen“ zu errichten. Da die Bauinteressenten ihre Gebäude mit teils größeren Grenzabständen errichten möchten, sind einige der neu zu errichtenden Ferienhäuser nicht innerhalb der rechtskräftig festgesetzten Baufenster möglich. Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes dürfen nur ausnahmsweise zugelassen werden; sie dürfen nicht zur Regel werden. Aus diesem Grunde hat der Investor die Änderung des Bebauungsplanes „Hillenseifen“ mittels Festsetzung durchgehender Baufenster zunächst im Sommer 2005 über den planenden Architekten angeregt und im darauf folgenden Frühjahr 2006 schriftlich beantragt. 

Die SGD hat in weiterem Schriftverkehr eindeutig klargestellt, dass aufgrund der in der Ursprungsplanung verwendeten Nutzungsschablone innerhalb der festgesetzten Baufenster sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser zulässig sind.
Da die festgesetzten Baufenster sehr gering bemessen sind, ist nach telefonischer Mitteilung der SGD Nord vom 29.05.2006 die Festsetzung durchgehender Baufenster, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl der bisherigen Planung (GRZ 0,2/GFZ 0,2) , das korrekte planerische Mittel. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist lediglich die Festsetzung durchgehender Baufenster, ohne Erweiterung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl, beabsichtigt . Deshalb handelt es sich um eine geringfügige Änderung, die nicht die Grundzüge der Planung betrifft. Die Änderung kann somit im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Planoffenlage für die Dauer eines Monats gem. § 3 (2) BauGB. Die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlage der Änderung informiert und gebeten, eventuelle Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist abzugeben. 

Ratsmitglied Stief beantragt, den Begriff „Gruppenbauweise“ in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aus Gründen einer eindeutigen Festsetzung und im Hinblick auf die Vorschläge der SGD Nord zu streichen.

Beschlussfassung zum Antrag:

Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1

Der Antrag ist damit angenommen.

Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gem. §§ 2 (1), 1 (8) i.V.m. § 13 (2) BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ferienhausgebiet Hillenseifen“. Die Änderung umfasst lediglich die Festsetzung durchgehender Baufenster im bereits rechtswirksam festgesetzten Bereich Ferienhausgebiet „Hillenseifen-Erweiterung“, um eine größere Freiheit bezüglich der Stellung von Bauvorhaben zu ermöglichen. Das Plangebiet der 2. Änderung betrifft ein Teilgebiet des bestehenden, rechtswirksam festgesetzten Ferienhausgebietes. Das Plangebiet liegt in Flur 4 der Gemarkung Hinterhausen und wird wie folgt begrenzt;
· im Norden durch das Flurstück 145/55 (Straße Hillenseifen, Flur 3),
· im Westen durch die Flurstücke 145/57 und 2/1 (Wald),
· im Süden durch das Flurstück 97/10,
· im Osten durch die Flurstücke 415/2 (Wald), 145/102, 145/97, 145/96, 145/95, 145/94, 145/99, 145/108, 145/92, 145/91 /Hausgrundstücke, jeweils Flur 3) und 1/9 (Straße Hillenseifen).
Maßgebend ist die genaue Abgrenzung in der Planurkunde.

Die textlichen Festsetzungen aus der seit 20.01.2006 rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplanes Ferienhausgebiet „Hillenseifen“ gelten unverändert weiter und sind nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens. Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung gem. § 3 (2) BauGB als Entwurf. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Planoffenlage gem. § 3 (2) BauGB.

Finanzierung:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Beschlussfassung: einstimmig