TV vom 13.09.2007
Gerolstein/Koblenz/Trier.
Die Reaktionen der Prozessbeteiligten auf das Urteil des OVG in Koblenz, das den Abbau von Lavasand auf städtischen Parzellen am Wöllersberg für rechtens erklärt und damit die Enteignung der Stadt billigt, fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Während Frank Bettendorf, Geschäftsführer der Lava-Steinwerk GmbH, sagte: „Das Urteil bestätigt, was abzusehen war: Die Stadt hatte mit ihrer Argumentation keine Chance.“ Dass sie trotzdem den Gang durch die Instanzen angetreten habe, sei für ihn eine „pure Verschwendung von Steuergeldern.“ Gerolsteins Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU) sagte: „Wir müssen nun sehr gut überlegen, wie wir weiter vorgehen. Einerseits ist es unsere letzte Chance, andererseits eine Kostenfrage.“
Streitobjekt zwischen der Stadt Gerolstein und dem Lavabetrieb Bettenfeld sind die beiden roten Parzellen am Wöllersberg, die die Ausbeutung des dahinter liegenden Areals verhindern. Die übrigen Markierungen zeigen alle Flächen des Unternehmens. Die Flächen im Westen sind weitgehend wertlos. Foto: VG Verwaltung Gerolstein (Nicht kopiert!)
Zwei Alternativen stehen im Raum: Das Urteil und den weiteren Abbau akzeptieren sowie die 89 000 Euro Entschädigungssumme kassieren, oder beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Denn das ist die einzig verbleibende juristische Möglichkeit, da eine Revision nicht zugelassen wurde. Die Kosten dafür beziffert Gerolsteins Bauamtsleiter sowie Rechts- und Verwaltungsfachmann Klaus Jansen auf 000 Euro. Die jüngsten Wöllersberg-Rechtsstreitigkeiten haben die Stadt.13 000 Euro gekostet..bereits mehr als 20
In seinem Urteil hat das OVG festgestellt, dass die im Bergrecht verankerte „Rohstoffsicherungsklausel“ (§ 48 Bundesberggesetz) über den städtischen Eigentumsrechten an den Streit-Parzellen stehe. Nach Ansicht der Richter kann es „nicht im gemeinwirtschaftlichen Interesse stehen, wenn der Abbau von Lavasand in einer bereits seit 30 Jahren ins Werk gesetzten Grube abgebrochen wird“. Vielmehr sei es sinnvoll, dass „eine Lavasandgrube auch ausgebeutet wird“. Demgegenüber habe die Stadt auch nicht verdeutlichen können, was sie mit den Grundstücken vorhat – außer das weitere Abbauvorhaben zu verhindern. Doch das sei kein gewichtiges Argument.
Zu den Rechtsstreitigkeiten ist es gekommen, weil die Firma seit gut zehn Jahren erfolglos versucht, die beiden rund 5000 Quadratmeter großen städtischen Parzellen zu pachten oder zu kaufen. Denn zum einen sind auf besagten Parzellen selbst große Lavasand-Vorkommen, zum anderen versperren sie den Weg zu dahinter liegendem Abbau-Areal. Laut Martin Hauter, Anwalt der Betreiberfirma, geht es um insgesamt knapp eine Million Kubikmeter Lavasandstein. So wird selbst im Urteil festgestellt, dass eine ausreichend breite Zuwegung innerhalb des Betreiber-Areals um die städtischen Parzellen herum „technisch nicht möglich sei – ausgenommen, der Abbau würde mittels Hacke, Schaufel und Schubkarre geführt“. Stadtbürgermeister Schwartz hatte mehrfach erklärt, dass die Stadt um ihr Recht und ihre Parzellen „kämpfen“ werde. Denn erstens gelte es, die Felsformation auf dem Wöllersberg zu schützen und zweitens, das 450 Meter entfernte Neubaugebiet in Lissingen vor Lärm und Staub zu bewahren. Drittens geht es laut Schwartz um ein „Grundsatzurteil“ – zur Enteignung kommunalen Gebiets.
Rechtsanwalt Hauter sagte auf TV-Frage nochmals: „Der Abbau der Wöllersberg-Felskulisse war nie und ist auch künftig nicht beabsichtigt.“ Vielmehr würden die Vorgaben aus dem erstellten Standsicherheits-Gutachten „auf jeden Fall eingehalten“, wonach bis maximal zehn Meter an den Fels abgebaut werden dürfe. Nach dem Rahmenbetriebsplan darf am Wöllersberg bis Ende 2046 gegraben werden. sve/jöl
Meinung
Schluss-Strich ziehen!
Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Gerolstein gekämpft hat, um das Landschaftsbild der Region (die Felskulisse) und das Neubaugebiet Lissingen zu schützen sowie um auf ihr Recht am eigenen Grundbesitz zu pochen. Dass dafür der Weg bis vors Oberverwaltungsgericht angetreten und mehr als 20 000 Euro berappt werden mussten, ist als notwendiger Umstand hinzunehmen. Doch damit sollte es gut sein. Denn das Urteil des OVG ist (wie schon das des Verwaltungsgerichts) eindeutig und lässt der Stadt nicht einmal einen Funken Hoffnung, doch noch Recht zu bekommen. Eine weitere Konfrontation würde der Stadt und somit jedem Steuerzahler nur eines bringen: noch mehr Kosten.
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