Birresborner Sprudel
Birresborner Phönix 3

“Wo Phönix nicht mehr aus der Asche kommt”
TV vom 11.11.2013

Brunnenstempel

TV/Intrinet
Datum:
29. Januar 2012 |
 
Autor: Mario Hübner
Ort:
Birresborn/Gerolstein/Malbergweich 

Gerolsteiner scheitert mit Schadenersatzklage
(Der ganze Artikel)

Der Birresborner Phönix Sprudel, der zum Gerolsteiner Brunnen gehört, ist mit einer Schadenersatzklage in Millionenhöhe gegen den ehemaligen Holzverarbeitungsbetrieb Vanck gescheitert. Einen neuen Anlauf, einen Schuldigen für die Verseuchung der Quellen zu finden, will das Unternehmen nicht starten. 2003 hat der Phönix Sprudel wegen Verunreinigung seiner Quellen dichtgemacht, 25 Menschen haben ihren Job verloren.
Phönix_EndeGutachtenFotoProzess beendet, Ursache weiter ungeklärt:

Gutachten haben nicht den Nachweis erbracht, dass in den Boden gesickerte Holzschutzmittel des ehemaligen Imprägnierwerks Vanck (Vordergrund) die Quellen des Birresborner Phönix Sprudels (weißes Gebäude im Hintergrund) verunreinigt haben. TV-Foto: Mario Hübner

Birresborn/Gerolstein/Malbergweich.
Die Nachricht vom 11. November 2003 schlug ein wie eine Bombe: "Birresborner Phönix Sprudel schließt Werk aufgrund gesetzlicher Auflagen - Birresborner Quellwasser möglicherweise durch Altlasten aus holzverarbeitendem Betrieb beeinträchtigt". Mit diesen Worten war die damalige Pressemitteilung des Birresborner Phönix Sprudels überschrieben. Die Folgen: 25 Menschen im strukturschwachen Kylltal haben von jetzt auf gleich ihren Job verloren, viele Familien gerieten in Existenznot. Die Firma, eine hundertprozentige Tochter des Gerolsteiner Brunnens, ist aus heiterem Himmel vom Markt verschwunden; und mit ihr die Traditionsmarke Birresborner.

 

Wasser aus anderer Zeit - 1

... “die Frage, ob die Belastung unserer Quellen eines natürlichem Ursprungs oder künstlich, also von Menschenhand entstammt.” ist bis heute nur insoweit beantwortet, dass ein “natürlicher Ursprung” wohl auszuschließen ist.

  • Welche “Menschenhand” die Verantwortung für das Desaster tragen muss, bleibt weiter im Dunkeln,
  • Konsequenzen und Lehren werden nicht gezogen.
  • Die Verdrängung ist perfekt 
  • der Tanz auf dem Vulkan gehen weiter nach der Devise:
  • Jetzt müssen Euro und Dividenden rollen, nach uns die Sintflut!

PRESSEMITTEILUNG / VERBRAUCHERINFORMATION

Pressemitteilung Birresborner Phönix      (24.11.2003)

Birresborner Phönix Sprudel GmbH 54574 Birresborn / Vulkaneifel

Die veröffentlichten Informationen im Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes haben ein verzerrtes, nicht mehr der Realität entsprechendes Bild in der Öffentlichkeit bewirkt.
DBirresborner_Verschlussiese Pressemitteilung soll der Aufklärung bezüglich des rechtlichen Rahmens und damit der Richtigstellung öffentlich getroffener Aussagen dienen.
Die Einstellung des Geschäftsbetriebes der Birresborner Phönix Sprudel GmbH war unumgänglich.
Am 11. November 2003 mussten die Abfüllung, der Vertrieb und die Vermarktung der Birresborner Produkte eingestellt werden.
Damit folgte ich als Geschäftsführer eines Brunnenunternehmens, der Birresborner Phönix Sprudel GmbH, den unmissverständlichen gesetzlichen Auflagen der europaweit einheitlichen Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO).
Darin heißt es in § 5 Abs. 3 (Zitat): "Erfüllt das aus der Quelle gewonnene natürliche Mineralwasser nicht mehr die mikrobiologischen Anforderungen ..., enthält es chemische Verunreinigungen oder geben sonstige Umstände einen Hinweis auf eine Verunreinigung der Quelle, so muss der Abfüller unverzüglich jede Gewinnung und Abfüllung zum Zwecke des Inverkehrbringens solange unterlassen, bis die Ursache für die Verunreinigung beseitigt ist und das Wasser wieder den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen entspricht."
Die in der Quelle gefundenen Fremdstoffe konnten zwar im Rahmen des genehmigten Verfahrens der Enteisenung vollständig entzogen und damit die Unbedenklichkeit für die Gesundheit unserer Konsumenten sichergestellt werden. Die Birresborner Produkte durften ab diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr als "Natürliches Mineralwasser" gemäß MTVO § 2 Abs. 2 (natürliche Reinheit) deklariert werden.
Der Verlust der Eigenschaft als "Natürliches Mineralwasser" entzog dem Unternehmen die Existenzgrundlage, denn eine Umbenennung und Vermarktung als Tafelwasser - dies wäre gemäß der MTVO erlaubt - hätte nicht ohne Information der Öffentlichkeit, der Veränderung unseres Etiketts und schon gar nicht heimlich, vollzogen werden können.
Diese Veränderung hätte sich unweigerlich spürbar und nachhaltig negativ auf das bisher gute Image der Mineralwassermarke Birresborner ausgewirkt.
Vor dem Hintergrund einer Quellverunreinigung hätte es zur sofortigen und dauerhaften Abwanderung der bisherigen Birresborner Verwender geführt. Die Marke Birresborner wäre nicht mehr zu Vermarkten gewesen.
Gleiches gilt für das Aussetzen der Vermarktung, wie sie in der MTVO gestattet wird: "bis die Ursache für die Verunreinigung beseitigt ist" (MTVO).
Dies konnte ich nicht in Betracht ziehen, da die Dauer des Vermarktungsstopps zeitlich nicht abzusehen war. Dies war zum Zeitpunkt meiner Entscheidung nicht einzuschätzen und ist es auch heute nicht, knapp zwei Wochen danach.
In diesem Zusammenhang komme ich zu einem wichtigen Punk, der in den letzten beiden Wochen häufig genannt wurde und der seit vergangenen Freitag geklärt ist.
Nämlich die Frage, ob die Belastung unserer Quellen eines natürlichem Ursprungs oder künstlich, also von Menschenhand entstammt.

Die Belastung mit Fremdstoffen wurde im Rahmen unserer regelmäßigen Untersuchungen in diesem Jahr erstmalig festgestellt.
Alle früheren Untersuchungen der Birresborner Quelle wiesen stets eine einwandfreie, vollkommen unbelastete Qualität aus.
Die zum Zweck der Untersuchung von mir eingesetzten Institute Fresenius, Taunusstein und IWW, Duisburg, bestätigten dies.
Ergänzen möchte ich einen weiteren Punkt:
Die Verwunderung meiner Mitarbeiter, von all dem nichts geahnt zu haben.
Dies ist richtig! Ich habe bewusst die Mitarbeiter nicht informiert, da es sich durch die umfangreichen Untersuchungen einerseits um ein schwebendes Verfahren handelte, andererseits um sie nicht zu beunruhigen.
Während der gesamten Zeit habe ich mit allen relevanten Behörden gesprochen, um eine Einstellung des Betriebes wegen Verstoßes gegen die MTVO zu verhindern. Mein Ziel war, eine Duldung zu erreichen, da das Lebensmittelrecht nicht verletzt wurde.
Gesprochen wurde mit der Kreisverwaltung Daun, Landesamt für Geologie und Bergbau, Landesuntersuchungsamt, Koblenz und dem hierfür verantwortlichen Umweltministerium Mainz.
Die produzierte Ware ist gemäß dem Lebensmittelgesetz einwandfrei und voll verkehrsfähig. Es liegt jedoch unmissverständlich der Verstoß gegen die Mineral- und Tafelwasserverordnung vor.
Damit hat man den Betrieb behördlicherseits nicht geschlossen, man wäre jedoch dazu verpflichtet gewesen, die Staatsanwaltschaft über den Verdacht des Verstoßes gegen die Mineral- und Tafelwasserverordnung zu informieren. Damit wäre ein Strafverfahren eröffnet worden.
Es bleibt festzuhalten, dass meine Entscheidung, den Betrieb der Birresborner Phönix Sprudel GmbH einzustellen, unvermeidbar war.
Eine Einstellung des Geschäftsbetriebes war damit für mich, meine Mitarbeiter und auch unserer Muttergesellschaft die schlimmste, aber einzig mögliche Maßnahme.
Für die Mitarbeiter strebe ich nun eine sozialverträgliche Lösung an.

Wilko Machtan
Geschäftsführer
Birresborner Phönix Sprudel GmbH, 24.11.2003

24.11.2003 (hle)

Erstaunliche ?? weiße Flächen im TV Archiv!!

Die beiden übrig gebliebenen, rot markierten Artikel sind unter dem screenshot aufgeführt. 12.11.2003 und 19.11.2003

TV_Artikelarchiv_Leerseiten_2003

aus unserem Archiv vom 19. November 2003

Autor: Von unserem Redakteur
MARIO HÜBNER


Nicht mehr als ein Gedankenspiel: Einfach die Uhr zurückdrehen, und alles ist wie früher beim Birresborner Phönix Sprudel.Foto: Mario Hübner

"Reise geht in Richtung Auffanggesellschaft"

Von unserem Redakteur
MARIO HÜBNER

BIRRESBORN. Noch keine Entscheidung über ihre Zukunft haben die 25 Mitarbeiter des Phönix Sprudels auf ihrer gestrigen Betriebsversammlung gefällt. Aber: Eine große Mehrheit stellte sich hinter den Vorschlag des Betriebsrats, eine Auffanggesellschaft zu gründen.

"Tja, eigentlich sind wir so schlau wie zuvor", sagte Georg Becker nach der rund zweistündigen Betriebsversammlung im Werk in Birresborn. Auf ihr sollten die Weichen für die Zukunft der 25 Mitarbeiter, die durch die Schließung des Werks vor existenziellen Problemen stehen aber immer noch keine schriftliche Kündigung in der Tasche haben, gestellt werden. Doch dazu kam es nicht, denn der Geschäftsführer des Birresborner Phönix Sprudels, Wolko Machtan, nahm - trotz Einladung - nicht teil.

Dafür aber Klaus Schu von der Trierer Regionalstelle der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sowie als Sachverständiger Winfried Ott vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Mainz. Beide erläuterten den Mitarbeitern die Möglichkeiten, zumindest für die nächste Zeit der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Ihr Favorit: die Gründung einer Auffang- oder Transfergesellschaft. Schu erklärte: "In der Gesellschaft, die bis zu zwei Jahren bestehen kann und sollte, werden die Mitglieder ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechend fortgebildet, können beispielsweise eine zusätzliche Ausbildung draufsatteln und machen sich somit fit für den Arbeitsmarkt." Die Vermittlungschancen in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis nach dieser Phase beziffert der Gewerkschaftler auf "70 bis 80 Prozent". Finanziert wird das Gebilde - und somit die Mitglieder - mit je 40 Prozent vom Arbeitsamt und vom ehemaligen Arbeitgeber. Die Beschäftigten erhalten demnach 80 Prozent ihres ursprünglichen Lohns. Zum Vergleich: Das Arbeitslosengeld liegt im Normalfall bei 61 Prozent.

Die meisten noch beim Birresborner Sprudel Beschäftigten können sich mit dieser Vorstellung anfreunden. Etwa 20 der 25 Mitarbeiter haben sich für diesen Weg ausgesprochen. Ein Beschluss wurde aber nicht gefällt.

Konkretere Aussagen konnten laut Schu gestern nicht getroffen werden, da noch zu viele Unklarheiten und Probleme herrschten: Erstens liegt das von der Geschäftsführung angeforderte Datenmaterial - beispielsweise über die wirtschaftliche Situation des Betriebs - noch nicht vor. Darauf basierend wird über die finanzielle Ausstattung der Auffanggesellschaft verhandelt. Zudem muss die Geschäftsführung den von der Belegschaft bestellten Sachverständigen als Verhandlungsführer akzeptieren. Schu: "Das hat Machtan zunächst auch gemacht, sich mittlerweile aber wieder anders entschieden." Sei's drum: Für nächste Woche hat der Betriebsrat der Geschäftsführung zwei Verhandlungstermine vorgeschlagen.

"Hatte mir konkretere Ergebnisse erhofft"

Betriebsratsvorsitzender Gerfrid Neumann prognostizierte: "Die Reise geht in Richtung Auffanggesellschaft." Dennoch kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, ob er der Gesellschaft beitreten will oder aus dem Unternehmen ausscheidet und sich auf eigene Faust einen neuen Job sucht. Mit diesem Gedanken spielen derzeit einige Mitarbeiter - zwei haben nach TV -Informationen bereits eine Zusage. Einer davon, der nicht genannt werden möchte, sagt: "Von der Versammlung hatte ich mir konkretere Ergebnisse erhofft. Sei's drum. Am morgigen Donnerstag entscheide ich mich."

Der Betriebsrat wiederum ist bestrebt, möglichst viele Mitarbeiter für die Auffanggesellschaft zu überzeugen. Denn laut Schu macht die Gesellschaft "unter 20 Leuten keinen Sinn, weil man dann niemanden findet, der die umfangreiche Koordinierung übernimmt". Druck wird laut Neumann aber nicht ausgeübt. Vielmehr werde durch "gute Argumente versucht, die Kollegen zu überzeugen".

Unverständnis bis Verärgerung hingegen herrscht über die Zurückhaltung der Geschäftsführung. Schu sagte: "Machtan hätte, anstatt unvermittelt zu schließen, den Betriebsrat frühzeitig über die Situation informieren müssen. In der Zwischenzeit hätten dann bereits viele Fäden gezogen, der Übergang vorbereitet werden können. So steht uns das alles noch bevor, und die Leute hängen in der Luft."

Dem Umstand, dass der Geschäftsführer nicht anwesend war, gewinnt er aber auch Positives ab: "So hat sich jeder getraut, seine Meinung offen zu äußern." Einige Mitarbeiter, darunter Anton Weber aus Mürlenbach, kommentierten das Fehlen hingegen unmissverständlich: "Das war ja wohl beschissen." Ebenso charakterisiert sein Kollege Guido Schwerdorf aus Birresborn die Stimmung im Betrieb: "Wir haben zwar immer noch zu tun, und das ist gut so, um auf andere Gedanken zu kommen. Aber oft sieht man den ein oder anderen Kollegen einfach so rumstehen, und man meint: Der fängt jetzt gleich an zu heulen."

aus unserem Archiv vom 12. November 2003

Eifel-Sprudel: Verbraucher nicht gefährdet

BIRRESBORN. (mh) Die Birresborner Quellen wurden durch Benzol verunreinigt - und die Behörden wissen das seit knapp vier Monaten. Dennoch haben sie den Verkauf des Wassers gebilligt: Weil die Endprodukte nach Filtration einwandfrei gewesen sind. Erst seit bekannt wurde, dass die Verunreinigung möglicherweise durch eine Holz-Firma entstand, wurde das Werk geschlossen.

Seit 23. Juli dieses Jahres ist die Kreisverwaltung Daun über die Verunreinigung der Birresborner Quellen informiert. Auf TV -Nachfrage nannte deren Leitender Staatlicher Beamter Berthold Schmitz die Stoffe, die das Wasser verunreinigt hatten: Benzol und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Pak). Während sich die Benzolkonzentration laut Schmitz "im einstelligen Mikrogrammbereich und damit über dem Grenzwert von einem Mikrogramm pro Liter Wasser bewegt", sind die Pak "weit unterhalb der Grenzwerte".

Die Weiterverarbeitung des Wassers ist nach der Einschaltung der Fachbehörden dennoch nicht eingestellt worden. Der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Umweltministerium, Hendrik Hering, sagt, warum: "Zum einen sprach zunächst alles für eine natürliche Verunreinigung, zum anderen war der Verbraucherschutz jederzeit gewährleistet." Berthold Schmitz erläutert das Vorgehen: "Wir haben unser Hauptaugenmerk stets auf den Verbraucherschutz gelegt und vom Birresborner Sprudel wöchentlich Analyse-Ergebnisse der Endprodukte durch das Fresenius-Institut vorlegen lassen. Alles einwandfrei. " Üblich sind monatliche Untersuchungen.

Nicht geklärt ist nach wie vor der Ursprung der Verunreinigungen. Professor Christian Jahnel, stellvertretender Leiter des Geologischen Landesamts in Mainz, bestätigt: "Es gibt derzeit keine abschließende Bewertung darüber, ob es sich um eine natürliche oder vom Menschen verursachte Verunreinigung handelt. Es bedarf weiterer Untersuchungen." Auch, um zu erfahren, ob die Quellen künftig wieder sauber werden könnten.

Die Frage ist zentral, weil natürliche Verunreinigungen laut Verordnung durch Filtration beseitigt werden dürfen. Werden im Endprodukt die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschritten, darf das Wasser verkauft werden. Bei hoher Qualität als Mineral-, bei niederer Qualität immerhin noch als Tafelwasser. Handelt es sich aber um Verunreinigungen von Menschenhand, muss die Produktion sofort gestoppt werden. Nach zunächst anderer Einschätzung hat das Unternehmen vergangene Woche in einem Schreiben an die Behörde den Verdacht geäußert, dass die Verunreinigungen vom ehemaligen Holzverarbeitungsbetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft herrühren. "Damit hat die Firma die Entscheidung selbst gesetzt", sagt Hering. -->