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Bürger, Politik und Verwaltung - Anspruch und Wirklichkeit - Beispiel 1
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Dokumentation des Verwaltungshandelns unter Führung des BM Pauly nicht nur gegen die Arbeit der politischen Mandatsträger der Stadt sondern auch gegen Stadtbürgermeister Schwartz, der ausdrücklich für die Ausweisung weiterer Kernzonen gekämpft hat.
Durch die chronologische, ein Jahr umfassende Zusammenstellung der Handlungsabläufe bezüglich des Verordnungsentwurfes zum geplanten „Naturpark Vulkaneifel“ sollte exemplarisch deutlich werden, wie durch die Politik nach Art des Bürgermeisters Pauly unter Missachtung seiner Befugnisse und demokratischer Grundsätze politische Fronten aufgebaut werden, die eine fraktionsübergreifende, rein sachorientierte, konstruktive Zusammenarbeit im Interesse unserer Stadt fast unmöglich machen.
Dokumentation 1 von Dezember 2006 bis Januar 2008
Dokumentation 2 (Chronologie/Information/Niederschrift)) vom 17.03.2010
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Naturpark Vulkaneifel: Wozu eigentlich?
Meldung des NaBu vom 11.02.10
http://www.nabu-daun.de/index.php?cont=news&id=905
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Dokumentation 1 von Dezember 2006 bis Januar 2008 (HJST)
Zeit
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Vorgang/Ausschusssitzung/Ratssitzung
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Ergebnisse/Beschlüsse/Folgen
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11.12.2006
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Eingang des Schreibens „Verordnungsentwurf des Ministeriums“ bezüglich des „Naturparks Vulkaneifel“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung mit der Bitte um Antwort schon für den 15.02.2007.
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Keine Weitergabe der Informationen an die Fraktionen.
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20.12.2006
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Tagung des zuständigen Fachausschusses Forst- Wegebau und Umwelt
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Keine Informationen zum Verordnungsentwurf des Ministeriums, folglich auch keine Diskussion bzw. Empfehlungsbeschluss
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17.01.2007
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Die für den 17.01.07 vorgesehene Sitzung des Fachausschusses ließ man ausfallen.
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Spätestens hier hätte der Entwurf beraten werden müssen.
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01.02.2007
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Sitzung des Stadtrates Auf Antrag der CDU – Fraktion wurde der Beschluss zur Präambel gefasst.
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Die Fraktionen wurden erst ein paar Tage vorher über den Sachverhalt über die Einladung informiert. Daher keine Möglichkeit auf weitergehende Sachinformation oder interner Meinungsbildung.
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06.03.2007
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Mündlicher Antrag der WG-Möller: Auszug aus der Niederschrift TOP 5“
„Ausschussmitglied Stief schlägt vor, das Thema „Landesverordnung Naturpark Vulkaneifel“ in Bezug auf die Thematik „Wöllersberg“ auf die Tagesordnung der Bauausschusssitzung am 18.04.2007 zu berücksichtigen
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Das Thema wurde nicht in die TO aufgenommen.
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10.04.2007
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Schriftlicher Antrag der Fraktion WG Möller: (Anlage 1)
„Die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.07 die Aufnahme eines TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung.“ …
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- Der TOP wurde nicht in die TO aufgenommen.
- Dem Antrag auf Veröffentlichung des Antrages und der Beschlussanträge wurde nicht gefolgt.
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17.04.2007
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Schriftliche Beschwerde und Ankündigung eines erneuten Antrages: (Anlage 2)
Parteipolitik zum Nachteil der Stadt Gerolstein
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18.04.07
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Sitzung des Bauausschusses:
Ausschussmitglied Stief (WGM) stellt den Antrag auf Aufnahme des TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ incl. der vorliegenden schriftlichen Anträge in den in den öffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.07.
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Ausschussmitglied Stief verlas die schriftliche Beschwerde (Anlage 2) und beantragte die Aufnahme in die Niederschrift:
Die Stellungnahme wurde nicht in die Niederschrift aufgenommen.
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23.05.2007
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Sitzung des Bauausschusses:
TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ nicht aufgeführt!
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte Ausschussmitglied die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung. Dem Antrag wurde stattgegeben und der TOP Naturpark-Wöllersberg in die TO (nicht öffentlicher Teil) aufgenommen
Niederschrift::
„Der Ausschuss ist der Auffassung, alle möglichen Schutzmaßnahmen u.a. auch im Hinblick auf die Ausweisung der Kernzonen zu ergreifen.“
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Zum wiederholten Male wurde dem vom Ausschuss mehrheitlich positiv unterstützten Antrag der WGM laut Einladung zur Sitzung nicht nachgekommen.
Keine Beratung in der Sache, da natürlich keine Sitzungsunterlagen vorlagen.
„Beschluss: (Niederschrift) Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erarbeiten.
Beschlussfassung: einstimmig“
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24.05.2006
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Antrag der WGM zur TO der Ratssitzung vom 14.06.2007
(Anlage 3) Bezug:
Unser Antrag vom 10.04.2007 Antwortschreiben Dr. Beckmann Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses vom 23.05.2007
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„die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Stadtrates am 14.06.2007 die Aufnahme eines TOP „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung….)
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08.06.2007
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Einladung zur Sitzung des Stadtrates am 14.06.07 mit Tagesordnung und Vorlagen
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Der TOP „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel wurde wiederum nicht in die TO aufgenommen. Der Antrag der WGM wurde lediglich als Anhang zur Kenntnis gebracht.
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14.06.2007
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Sitzung des Stadtrates (Anlage 4)
Die Niederschrift wurde erst am 03.08.07 zugestellt.
Der beantragte TOP war nicht aufgeführt mit der Folge, dass so eine Beschlussfassung verhindert wurde.
Der Beschluss/Auftrag des Bauausschusses vom 23.05.07 wurde missachtet und einfach nicht umgesetzt.
Ratsmitglied Stief kritisierte zum wiederholten Male die von BM Pauly dem Sitzungsdienst vorgegebene willkürliche Handlungsweise der Verwaltung, die wieder einmal eine Beschlussfassung in der Sache unmöglich machte.
Ratsmitglied Dr. Schwind stellt den Antrag, die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen und den Ausschuss zu ermächtigen bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen.
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Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen. Der Ausschuss wird ermächtigt bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen, ansonsten erfolgt die Beschlussfassung hierzu in der nächsten Stadtratsitzung.
Beschlussfassung: einstimmig“
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02.07.2007
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Sitzung des FoWeU Ausschusses (Anlage 3)
- Der TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ war wieder nicht aufgeführt.
- Die Anträge der WGM lagen wieder nicht vor und mussten wurden jeweils vom Antragsteller vorgetragen.
- Ausschussmitglied Stief zog den Antrag I der WGM zurück, so dass in der Folge nur noch der Beschlussantrag II zur Beschlussfassung anstand.
- Auszug aus der Niederschrift:
“In der Diskussion wird deutlich, dass der Ausschuss um den abgebauten Bereich herum die Ausweisung einer weiteren Kernzone im Naturpark wünscht. Nachteile für die Landwirtschaft sollen sich auf Grund der Formulierungen in der vorliegenden Verordnung nicht ergeben. Die Stadt Gerolstein möchte ausdrücklich dokumentieren, dass sie den Wöllersberg noch nicht aufgegeben hat, auch wenn bekannt ist, dass es sich nur um einen Antrag auf Ausweisung der Kernzone handeln würde. Als Abgrenzung ist der Bereich außerhalb der Abbauflächen am Wöllersberg bis zur B 410, Himberg/Rother Kopf („Himmerich“) und Schocken vorgesehen. Der genaue Verlauf wird in einer dem Ausschuss vorliegenden Übersichtkarte eingezeichnet. Um keine Fristen zu versäumen, wird auf Grund der Ermächtigung durch den Stadtratbeschluss vom 14.06.2007 der entsprechende Beschluss im Ausschuss unmittelbar gefasst.
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- Auch die Mehrheitsfraktion rügte ausdrücklich die Art und Weise des Verwaltungshandelns.
- Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde ausdrücklich nicht gefolgt.
Beschluss:
Der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss beschließt, gegenüber dem Umweltministerium im Naturpark Vulkaneifel die Ausweisung einer weiteren Kernzone im Bereich Wöllersberg- Himberg/Rother Kopf („Himmerich“) und Schocken lt. Festsetzung in der dem Ausschuss vorliegenden Übersichtskarte zu beantragen. .
Beschlussfassung: einstimmig bei 1 Enthaltung
Obwohl die Zustimmung sich eindeutig auf die Vorlage und den Beschlussantrag mit Begründung der Fraktion WG Möller bezogen, wurde dies von der Verwaltung komplett unterschlagen.
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30.07.2007
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Schriftlicher Antrag der WGM: (Anlage 5)
Ergänzung der Begründung zur Einrichtung der Kernzone:
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„Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion WGM, den beschlossenen Antrag des FWU-Ausschusses vom 02.07.07 zur Naturparkverordnung Vulkaneifel ergänzend zu begründen:
- Die Charta des Europäischen Geopark – Netzwerkes wird in deutscher Sprache beigefügt.
- Auf die Zielgleichheit der Schnittmengen von Charta und Definition der Kernzonen wird besonders hingewiesen.“
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August 2007
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Die detaillierte Abgrenzung der am 02.07.2007 beschlossenen Kernzone wurde unter Mitwirkung der Verwaltung, Herrn Dr. Schwinds und des Stadtbürgermeisters Herrn Schwartz wurde Ende Juli vollzogen.
Der Antrag der Stadt Gerolstein hätte also umgehend versandt werden müssen.
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Laut Auskunft von Stadtbürgermeister Schwartz weigerte sich BM Pauly, den Beschluss des Stadtrates umzusetzen und den Antrag zu versenden mit der Begründung:
Die detaillierte Abgrenzung sei zuerst durch den HuF- Ausschuss zu bestätigen, um dann einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zu richten. (s. Vorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.08.2007)
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30.08.2007
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates. (Anlage 6)
A. BESCHLÜSSE ZUR TAGESORDNUNG (Auszug Niederschrift)
„Ausschussmitglied Schwind stellt den Antrag, den TOP 9 in öffentlicher Sitzung zu behandeln, da der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss des Stadtrates legitimiert gewesen sei, über dieses Thema abschließend zu beraten und hier lediglich eine Präzision erfolgen könne, nicht jedoch ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat.
Bürgermeister Pauly weist ausdrücklich darauf hin, dass es schädlich für die Stadt sein könne, diesen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung zu behandeln; Durch die zeitliche Verzögerung entstehe keine Benachteiligung für die Stadt Gerolstein.
Hierauf zieht Herr Schwind seinen Antrag zurück.“
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- BM Pauly war nicht befugt, den TOP in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben.
- Weder der Grundsatzbeschluss noch dessen Begründung und der schriftlich eingereichte Antrag zur zusätzlichen Begründung (Anlage 5) durch die WGM waren in der Vorlage und Niederschrift aufgeführt.
- Der im Beschlussantrag Dr. Schwinds ausdrücklich hergestellte Zusammenhang zu den Anträgen der WG-Möller wird im Beschlusstext und in der Niederschrift mit keinem Wort erwähnt.
„ …
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den vom Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss der Stadt skizzierten und in heutiger Sitzung präzisierten Abgrenzungsvorschlag als zusätzliche Kernzone im Naturpark Vulkaneifel beim MUFV zu beantragen. Beschlussfassung: Einstimmig bei drei Enthaltungen“
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31.08.2007
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(Anlage 7)
Antrag der Stadt Gerolstein auf Ausweisung einer Kernzone, gestellt durch den Bürgermeister der Stadt Gerolstein an das
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Postfach 3160 55021 Mainz
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Einrichtung eines Naturparks "Vulkaneife!"
Stellungnahme der Stadt Gerolstein
ihr Schreiben vom 05.12.2006, Az.: 10212-88712-7, Dr. Kniepert
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21.11.2007
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Telefonische Rückfrage von Stadtbürgermeister Schwartz beim MUFV (Dr. Kniepert) vom 21.11.2007 ergab, „dass die beantragte Kernzone für eine Erholung in der Stille nicht geeignet sei“
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Die zugesagte schriftliche Begründung fehlt
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06.12.2007
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Sitzung des Stadtrates Gerolstein
Auszug aus der Niederschrift:
„Antrag der Stadt Gerolstein vom 31.08.2007
Dem Antrag der Stadt auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wurde nicht entsprochen.
Die telefonische Rückfrage von Stadtbürgermeister Schwartz beim MUFV (Dr. Kniepert) vom 21.11.2007 ergab, dass die beantragte Kernzone für eine Erholung in der Stille nicht geeignet sei.
Die schriftliche Begründung vom 21.11.2007 ist als Anlage beigefügt.“
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Beschluss: (Auszug aus der Niederschrift)
„Der Stadtrat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt, in der Angelegenheit abschließend zu entscheiden und eine Stellungnahme der Stadt fristgemäß abzugeben.
Beschlussfassung: einstimmig“
Die schriftliche Begründung war entgegen der Aussage nicht beigefügt, sondern nur eine Anlage 2
(Anlage 8)
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10.01.2008
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Gerolstein
Kompletter Auszug aus der Niederschrift (Anlage 9)
Beschlussfassung in wesentlichen Teilen:
„Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass die von der Stadt Gerolstein vorgeschlagene Kernzone immer noch gewollt ist.
Auf den gestellten Antrag wurde vom MUF nicht eingegangen; lediglich ein allgemein gehaltenes Schreiben, welches eine größere Anzahl von Anregungen abdeckt, wurde an die Stadt gerichtet. Es ist daher ausdrücklicher Wunsch des Ausschusses, dass ein erneuter Brief an das zuständige Ministerium verfasst wird, in dem die Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wie im ursprünglichen Antrag bereits konkretisiert angeregt wird. …
Weiter soll eine ausreichende, schriftliche Begründung für eine Ablehnung des Antrages erfolgen worin vom MUF explizit dargelegt wird, warum hier keine ausreichende Erholung in der Stille in genanntem Gebiet möglich sein soll. …
Weiter erklärt Herr Pauly, dass die Naturparkverordnung keinen ausschließlichen schützenden Charakter habe, sondern auch ein Förderinstrument sei.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates schließt sich der Stellungnahme des Haupt und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates mit Ausnahme der dort genannten Ziffer 1 an.
Darüber hinaus ist der bereits im Vorverfahren gestellte Antrag auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein in der bereits vorgelegten Abgrenzung mit Nachdruck zu erneuern.
Beschlussfassung: einstimmig
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Exemplarisch:
„Bürgermeister Pauly weist darauf hin, dass nach Bundesrecht die Rohstoffgewinnung Vorrang vor der Ausweisung von solchen Zonen hat. Wenn man rund um ein Abbaugebiet eine Kernzone ausweisen würde, so wäre für eben dieses Gebiet von der Kernzone ausgenommen; die Kernzone hätte „Löcher“. Die rechtliche Situation sei nicht gegeben, um hier eine Kernzone auszuweisen.“
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16.01.2008
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Schreiben (2. Antrag) des Stadtbürgermeisters an das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
(Anlage 10)
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Weder der Grundsatzbeschluss vom 02.07.2007 in der Textfassung noch dessen Begründung und der schriftlich eingereichte Antrag zur zusätzlichen Begründung (Anlage 5) sind im Antrag enthalten oder in der Anlage aufgeführt.
Die Entscheider müssen sich so erst gar nicht mit den Begründungen auseinandersetzen, wie bei der ersten Ablehnung geschehen.
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19.01.2008
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1. Schreiben der Fraktion WG Möller (per Mail) an die Frau Staatsministerin Margit Conrad Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Anlage 11)
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06.02.2007
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2. Schreiben der Fraktion WG Möller (per Mail) an die Frau Staatsministerin Margit Conrad Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
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(Anlage 12)
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NIEDERSCHRIFT (Auszug) über die Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses des Stadtrates am 17.03.2010 TOP 4 Antrag der Fraktion "Bürgerunion Vulkaneifel": Information zum Sachstand Naturpark Vulkaneifel
Die Fraktion „Bürgerunion Vulkaneifel“ hat mit E-mail vom 10.02.2010 an den Stadtbürgermeister darum gebeten, den Forst- Wegebau- und Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand zu der geplanten Naturparkverordnung zu informieren.
Nachfolgende Chronologie zeigt, welche städtischen Gremien mit der Thematik befasst waren und wann Anträge an das Ministerium gestellt wurden. Die Stadt hat zum Vorentwurf und zum Entwurf der Rechtsverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ jeweils eine Stellungnahme abgegeben:
01.02.2007 Stadtrat Stellungnahme zum Vorentwurf RVO Naturpark Vulkaneifel
06.03.2007 BA Stadt Verschiedenes/Antrag Ausschussmitglied Stief
26.03.2007 FWUA Stadt Verschiedenes/Hinweis Ausschussmitglied Stief
23.05.2007 BA Stadt Wöllersberg Grundstücksangelegenheiten – AusweisungKernzone
14.06.2007 Stadtrat Wöllersberg und Naturpark Vulkaneifel
02.07.2007 FWUA Stadt Wöllersberg
30.08.2007 HuFA Stadt Kernzonenabgrenzung Naturpark Vulkaneifel
31.08.2007 Stadt gibt Stellungnahme zur Naturpark Vulkaneifel ab und beantragt die Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein.
21.11.2007 MUFV sendet Unterlagen zum weiteren Anhörverfahren (Entwurf). Der Brief ist allgemein gehalten und geht nicht auf den Antrag der Stadt Gerolstein vom 31.08.2007 konkret ein oder lässt eine Abwägung des Antrages erkennen (Geschäftszeichen 10212-88 712-7) . In der dem überarbeiteten Entwurf beigefügten Abgrenzung ist die Kernzone gem. Antrag der Stadt nicht berücksichtigt.
06.12.2007 Stadtrat Verweis an HuFA zur Abgabe der Stellungnahme
10.01.2008
HuFA Stadt Stellungnahme zur RVO Naturpark. Erneuerung des Antrages auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein.
16.01.2008 Stadtbürgermeister Schwartz sendet Stellungnahme an Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Mainz mit Kopien an MUFV und Kreisverwaltung Vulkaneifel. Gleichzeitig wird der Antrag auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone vom 31.08.2007 auf städtischen Gemarkungen erneuert. Verwiesen wird auf den erneuten Beschluss HuFA vom 10.01.2008.
17.01.2008 Verbandsgemeinde verweist in ihrer Stellungnahme auf die eigenständige Stellungnahme der Stadt Gerolstein vom 16.01.2008, mit welcher der bereits im Vorverfahren gestellte Antrag der Stadt Gerolstein auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein erneuert wird. Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates habe sich darüber hinaus in seiner Sitzung vom 10.01.2008 der Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates, mit Ausnahme der dort genannten Ziffer 1 (zu § 4 – Ver-hältnis zu sonstigen Schutzgebieten) angeschlossen.
25.03.2008 Mitteilung MUFV an Landrat Onnertz und die Verbandsbürgermeister, dass öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs für den Naturpark Vulkaneifel abgeschlossen ist.
Lt. MUFV wurden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet. Dabei - so das Ministerium – hätten sich „keine neuen Erkenntnisse oder zwingenden Erfordernisse“, die der Berücksichtigung derjenigen Änderungswünsche der gemeinsamen Bür- germeisterbesprechung vom 04.12.2007 in Daun festgelegt wurden. Bürgermeister Pauly hatte bei dieser Besprechung ausdrücklich auf den Antrag der Stadt Gerolstein hingewiesen. Vom Ministerium waren bei dem Bürgermeistergespräch folgende Änderungen in Aussicht gestellt worden:
- die Übernahme des Wortlauts der bisherigen Präambel in die Verordnungsbegründung,
- die Ergänzung des § 5 Abs. 1 Nr. 5 um die Worte „und zu entwickeln“,
- die Löschung der Worte „selbständig oder“ in § 6 sowie die Angleichung des Wortlauts in § 9 Abs. 2 in Nr. 2 an § 8 Abs. 2 Nr. 1.
- Die Kopie des Schreibens und des überarbeiteten Verordnungsentwurfes hat Stadtbürgermeister Schwartz zur Kenntnis erhalten. Der Stadt Gerolstein liegt bis dahin noch keine Antwort des Ministeriums zur eingereichten Stellungnahme vom 16.01.2008 vor.
09.05.2008 Stadtbürgermeister Schwartz bittet MUFV schriftlich um Mittei- lung, ob dem Antrag der Stadt auf Ausweisung einer zusätzli- chen Kernzone entsprochen wird bzw. im Falle einer Ableh- nung, unter welchen Gesichtspunkten eine Abwägung und Ent- scheidung erfolgt ist. Im gleichen Brief weist Stadtbürgermeister Schwartz darauf hin, dass bereits im Brief des Ministeriums vom 21.11.2007 (Geschäftszeichen 10212-88 712-7) keine aus- reichende Begründung für eine Ablehnung des ersten Antrages vom 31.08.2007 enthalten ist. Auf eine baldige Beantwortung wird, mit Verweis auf in Kürze anstehende Sitzungen der städtischen Gremien, gedrängt.
19.05.2008 FWUA Stadt Im FWUA wird bemängelt, dass das Anliegen der Stadt Gerolstein vom Ministerium offensichtlich in keiner Weise beachtet worden ist. Zunächst soll die Reaktion auf die Anfrage des Stadtbürgermeisters vom 09.05.08 abgewartet werden.
23.05.2008 Bei Stadtbürgermeister Schwartz geht ein Schreiben des Ministeriums (MUFV) vom 16.05.08 mit folgendem Inhalt ein: „vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Verfahren zum Erlass des in Rede stehenden Naturparks ist derzeit noch nicht abgeschlosen. Die Gesamtabwägung kann erst nach Klärung einiger noch offener Detailfragen erfolgen. Die von der Stadt Gerolstein vorgetragenen Anmerkungen und Vorschläge liegen mit vollständig vor. Ich möchte Ihnen versichern, dass auch hierzu eine abschließende Rückäußerung der obersten Naturschutzbehörde erfolgt.“
26.05.2008 Dieses Schreiben wurde den Fraktionen mit Brief des Stadtbürgermeisters zur Kenntnis gegeben.
Darüber hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse oder Stellungnahmen vor.
2009 Mehrere mündliche Nachfragen wurden im Rahmen von Sitzungen des Kreises mit dem Hinweis „der Entwurf der Naturparkverordnung liegt der Ministerin vor“ beantwortet
26.02.2010
Stadtbürgermeister Schwartz hat das Ministerium (MUFV) erneut angeschrieben und um Stellungnahme zum Antrag der Stadt gebeten. Darüber hinaus wurde ein Vertreter des Ministeriums zu der Sitzung des FWUA eingeladen um aus erster Hand über den Sachtstand zu informieren. Bisher ist nicht bekannt, ob das Ministerium dieser Einladungen folgen wird.
Die Ausschussmitglieder äußern sich enttäuscht darüber, wie mit den städtischen Gremien umgegangen wird, weil keine Reaktion erfolgt ist. Es wird angeregt, dass der Sachverhalt in der kommenden Stadtratssitzung im öffentlichen Teil angesprochen wird. Möglicherweise wird das Thema dann von der Presse aufgegriffen.
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Anlage 1
Wählergruppe Möller Stadtratsfraktion
10.04.2007
zur Kenntnis: Herr Schmitz Herr Jansen Fraktionen
Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz Rathaus 54568 Gerolstein
TO zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.2007
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,
die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.07 die Aufnahme eines TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung. Begründung: In der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 wurde unter dem TOP 6. Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel; Stellungnahme der Stadt Gerolstein einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Naturpark Vulkaneifel wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beantragt in der Präambel im zweiten Abschnitt Satz 1 die Worte „ einschließlich des Gesteinsabbaus“ ersatzlos zu streichen.“ (Der eigentlich zuständige Fachausschuss FoWeUmwelt war nicht mit dem Thema befasst.) Wenn dieser einstimmig gefasste Beschluss nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis sein soll, ist eine ergänzende Spezifizierung in der Sache zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des städtischen Engagements im laufenden Verfahren „Wöllersberg“ und den bisher gemachten Erfahrungen ist die Stadt Gerolstein geradezu verpflichtet, ihre Interessen klar zu formulieren und es nicht bei dem letztlich unverbindlichen Änderungsantrag zur Präambel zu belassen. Dies gilt vor allem für die Ausnahmeregelung (§ 8) und die Abgrenzung der Kernzonen.
Die Fraktion WGM stellt deshalb zwei Beschlussanträge:
TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“
Beschlussantrag I In der Folge des Ratsbeschlusses ist konkretisierend in § 8 Ausnahmen (2) 2. zu streichen: “2. Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“
Beschlussantrag II Unter den Gesichtspunkten
Ruhe und Erholung im Nahbereich der Stadt, Bedeutsamkeit für das Kleinklima, Vukanismus-typische Topographie Bedeutung für Tourismus und Fremdenverkehr Erhaltung schützenswerter Biotope
müssen die vorgesehenen Kernzonen entweder erweitert oder durch neu zu schaffende ergänzt werden, so dass für die für Gerolstein bedeutsamen Gebiete wie z. B. „Wöllersberg“, „auf Schocken“ und „Himmerich“ eine adäquate Mitsprache der Stadt und gleichrangige Schutzmöglichkeiten gewährleistet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Stief für die Fraktion WG Möller
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Anlage 2
Wählergruppe Möller Stadtratsfraktion
17.04.2007
Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz Rathaus 54568 Gerolstein zur Kenntnis: siehe Mail-Verteiler
Parteipolitik zum Nachteil der Stadt Gerolstein
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,
am 11.12.2006 ging das Schreiben bezüglich des „Naturparks Vulkaneifel“ mit dem Verordnungsentwurf des Ministeriums bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein mit der Bitte um Antwort schon für den 15.02.2007. Sie und Herr Pauly verweigerten gegenüber den Ratsmitgliedern (sofern nicht CDU) jede Information darüber, obwohl der für diese wichtige Frage zuständige Fachausschuss Forst- Wegebau und Umwelt am 20.12.2006 tagte und die exemplarische Thematik Wöllersberg aktuell war und weiter aktuell bleibt. Eine für den 17.01.07 vorgesehene Sitzung des Fachausschusses ließ man ausfallen. Ohne jede Möglichkeit auf Sachinformation wurde dann auf der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 auf Antrag der CDU der Beschluss zur Pr¦ambel gefasst. (In Daun sah das ganz anders aus)
Dem mündlichen Antrag der WG Möller auf der Sitzung des Bauausschusses vom 06.03.07 wurde ohne jede Begründung ebenso wenig stattgegeben wie dem schriftlichen Antrag vom 10.04.2007. http://www.wg-moeller.de/Stadtentwicklung/Umwelt/Naturpark_Vulkaneifel/naturpark_vulkaneifel.html
Zum wiederholten Male (Jagdgenossenschaft Gees, Trassenführung B 410, TW Gerolstein, Stadtsanierung, Fußgängerzone u. A.) verweigern Sie und Bürgermeister Pauly aus rein parteitaktischen Gründen und Opportunitätsmotiven (Landratswahl?) die Einbeziehung gewählter Ratsmitglieder und der zuständigen Gremien bei der Entscheidungsfindung zu wichtigen Problemfeldern mit den bekannten miserablen Ergebnissen.
Sie und Bürgermeister Pauly missbrauchen auf diese Weise laufend Ihr Amt und handeln damit gegen die Interessen der Stadt Gerolstein.
Durch diese Politik nach Gutsherrenart bauen Sie unter Missachtung demokratischer Grundsätze politische Fronten auf, die eine fraktionsübergreifende, rein sachorientierte, konstruktive Zusammenarbeit unmöglich machen.
Anschließend wundern Sie sich und beklagen, dass immer mehr Bürger für Ihre Art der Kommunalpolitik nur noch ein Kopfschütteln übrig haben, obwohl Sie penetrant versuchen, die Schuld für das desolate Erscheinungsbild Ihrer beider Politik der kleinen Fraktion WG Möller zuzuweisen.
Die Fraktion WG Möller wird auf der morgigen Sitzung des Bauausschusses vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag auf Aufnahme des TOPs „Naturpark Vulkaneifel“ ein drittes Mal beantragen, um doch noch einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Stief für die Fraktion WG Möller
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Anlage 3
Von: Hans-Joachim Stief [Hans@Stief-Gerolstein.de] im Auftrag von Fraktion WG Möller (fraktion@wg-moeller.de) Gesendet: Donnerstag, 24. Mai 2007 10:47 An: 'Karl-Heinz Schwartz' Cc: Wählergruppe Möller 54568 Gerolstein
24.05.2006
Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz Rathaus 54568 Gerolstein
- zur Kenntnis:
- Herr Schmitz
- Herr Jansen
- Fraktionen
- Web-Site der WGM
Antrag zur TO der Ratssitzung vom 14.06.2007
Bezug:
Unser Antrag vom 10.04.2007 Antwortschreiben Dr. Beckmann Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses vom 23.05.2007
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,
die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Stadtrates am 14.06.2007 die Aufnahme eines TOP „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung.
Begründung:
In der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 wurde unter dem TOP 6. Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel; Stellungnahme der Stadt Gerolstein einstimmig folgender Beschluss gefasst:
„Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Naturpark Vulkaneifel wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beantragt in der Präambel im zweiten Abschnitt Satz 1 die Worte „ einschließlich des Gesteinsabbaus“ ersatzlos zu streichen.“ (Der eigentlich zuständige Fachausschuss FoWeUmwelt war nicht mit dem Thema befasst.) Wenn dieser einstimmig gefasste Beschluss nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis sein soll, ist eine ergänzende Spezifizierung in der Sache zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des städtischen Engagements im laufenden Verfahren „Wöllersberg“ und den bisher gemachten Erfahrungen ist die Stadt Gerolstein geradezu verpflichtet, ihre Interessen klar zu formulieren und es nicht bei dem letztlich unverbindlichen Änderungsantrag zur Präambel zu belassen. Dies gilt vor allem für die Ausnahmeregelung (§ 8) und die Abgrenzung der Kernzonen.
Unter dem TOP „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ stellt die Fraktion WGM deshalb zwei Beschlussanträge in Anerkenntnis der Bedeutung folgender Gesichtpunkte für die Entwicklung der Stadt:
- Ruhe und Erholung im Nahbereich der Stadt,
- Bedeutsamkeit für das Kleinklima,
- Vulkanismus-typische Topographie
- Bedeutung für Tourismus und Fremdenverkehr
- Erhaltung schützenswerter Biotope
- Erhaltung des besonderen und für Gerolstein typischen Landschaftsbildes
- Schutz der Gewässer, des Grundwassers und der Tiefenwässer
- Erhaltung der Gestaltungs- und Mitspracherechte der Stadt
- Beschlussantrag I
In der Folge des Ratsbeschlusses ist konkretisierend in § 8 Ausnahmen (2) 2. zu streichen: “2. Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“
- Beschlussantrag II
Bezug nehmend auf die Aussage des letzten Abschnittes der Stellungnahme Prof. Dr. Beckmanns wird gegenüber dem Umweltministerium eine Ausweisung des Wöllersberges als Kerngebiet beantragt. Diese Kernzone sollte die Sensibilität für den Umgang mit unseren Bodenschätzen stärken und Impuls dafür sein, dass den für Gerolstein so bedeutsamen Gebieten wie z. B. „Wöllersberg“, „auf Schocken“ und „Himmerich“ adäquate Aufmerksamkeit und entsprechende Schutzbemühungen zugeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Stief für die Fraktion WG Möller
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Anlage 4
Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 14.06.2007
10.1 Wöllersberg
Das Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz (MUFV), Mainz, sieht die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung zur Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel als gegeben an. Die betroffenen Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anerkannten Naturschutzverbände hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.02.2007. Der Stadtrat hat am 01.02.2007 beraten und beantragt, in der Präambel zum Entwurf, Absatz 2, Satz 1, Zeile 5 die Worte „einschließlich des Gesteinsabbaus" zu streichen.
Am 20.03.2007 wurde der Verbandsgemeinderat über die bis dahin vorliegenden Stellungnahmen, welche dem MUFV (Ministerium Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz) gemeldet wurden, informiert. Darin war auch die vorstehende Stellungnahme der Stadt enthalten. In der Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses vom 26.03.2007 hat ein Ausschussmitglied unter „Verschiedenes" darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Naturpark Vulkaneifel im Stadtrat ohne vorhergehende Beratung im Forst-, Wegbau- und Umweitausschuss stattgefunden habe. Gerade im Hinblick auf die Festsetzungen der Statuten des Naturparks bezüglich Abbau von Rohstoffen sollte dies, unter Einbeziehung des „Wöllersberg", Thema der nächsten Ausschusssitzung sein. Der Bauausschuss des Stadtrates Gerolstein hat in seiner Sitzung vom 23.05.2007 das Thema „Naturpark Vulkaneifel" unter Tagesordnungspunkt „12.2 Naturpark - Wöllersberg - Stellungnahme Professor Dr. Beckmann" erneut aufgegriffen und folgenden Beschluss gefasst: „Die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister liegt den Ausschussmitgliedern vor.
Der Ausschuss ist der Auffassung, alle möglichen Schutzmaßnahmen, u.a. auch im Hinblick auf die Ausweisung der Kernzonen zu ergreifen. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erarbeiten.
Antrag Fraktion WG Möller
Die Fraktion WG Möller hat mit Schreiben vom 24.05.2007 die Aufnahme eines TOP „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel" in den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 14.06.2007 beantragt. Die Begründung hierzu wurde von Fraktionssprecher Stief in der Sitzung vorgetragen. In der heutigen Sitzung wurde zur Thematik eine Tischvorlage ausgehändigt.
Der Rat ist sich einig, das aufgrund der umfangreichen Thematik eine Beratung- und Beschlussfassung in der heutigen Sitzung nicht erfolgen sollte. Fraktionssprecher Stief zieht den o.a. Antrag der WG Möller vom 14.05.2007 zurück.
Ratsmitglied Dr. Schwind stellt den Antrag, die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen und den Ausschuss zu ermächtigen bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen. Ansonsten sollte die Beschlussfassung hierzu in der nächsten Stadtratsitzung erfolgen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen. Der Ausschuss wird ermächtigt bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen, ansonsten erfolgt die Beschlussfassung hierzu in der nächsten Stadtratsitzung.
Beschlussfassung: einstimmig
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Anlage 5
Wählergruppe Möller Stadtratsfraktion
30.07.2007
Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz Rathaus 54568 Gerolstein
Beschluss des FWU-Ausschusses am 02.07.07 zur Naturparkverordnung Vulkaneifel Beschluss des FWU-Ausschusses am 02.07.07 zum Bau eines Geo-Waldweges am Rother Kopf Stellungnahme Dr. Beckmann vom 20.04.2007 Telefongespräch mit Herrn Bitchene am 25.07.2007 Telefongespräch mit Herrn Hard am 26.07.2007 Telefongespräch mit Frau Dunkel am 27.07.2007
http://www.europeangeoparks.org/isite/page/8,1,0.asp?mu=4&cmu=26&thID=0#
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,
auf Antrag der WGM hat der Ausschuss, legitimiert durch den Stadtrat, beschlossen, für die geplante Naturparkverordnung eine zusätzliche Kernzone zu beantragen. Auf derselben Sitzung wurde die Einrichtung eines zusätzlichen Geoparkweges auf dem Gebiet der beantragten Kernzone (Rother Kopf) beschlossen.
Hier werden ganz aktuell der Zusammenhang und die Zielgleichheit von Geopark und Kernzone räumlich und sachlich deutlich.
Im direkten Kontext dazu ist die kommunale Mitgliedschaft von VG und Stadt Gerolstein im europäischen Geopark – Netzwerk zu sehen. Die Charta als Grundlage der Mitgliedschaft wurde im Jahr 2001 i. A. von Frau Frey und Frau Dunkel in Griechenland unterzeichnet. Die Fraktion WGM bedauert, dass dieser Zusammenhang durch die Verwaltung den zuständigen Gremien (Stadtrat und Ausschüsse) nicht als wichtiges Kriterium zur Entscheidungsfindung offen gelegt wurde.
Nach Auskunft der Verwaltung ist der Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt und die Niederschrift liegt noch nicht vor. (Diesbezüglich sind auch die zu Protokoll gegebenen Aussagen der WGM vor Eintritt in die TO der Sitzung am 02.07.07 zu sehen)
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion WGM, den beschlossenen Antrag des FWU-Ausschusses vom 02.07.07 zur Naturparkverordnung Vulkaneifel ergänzend zu begründen:
- Die Charta des Europäischen Geopark – Netzwerkes wird in deutscher Sprache beigefügt.
- Auf die Zielgleichheit der Schnittmengen von Charta und Definition der Kernzonen wird besonders hingewiesen.
Hans-Joachim Stief für die Fraktion WG Möller
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Anlage 6
NIEDERSCHRIFT (Auszug)
über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Stadtrates am 30.08.2007
9. Kernzonenabgrenzung Naturpark Vulkaneifel
Das Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz (MUFV), Mainz, sieht die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung zur Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel als gegeben an. Über die Einrichtung des Naturparks soll die Sicherung und Entwicklung der Landschaft erfolgen und schwerpunktmäßig Regionalentwicklung initiiert werden. Derzeit wird die Frage, ob die bisherigen Landschaftsschutzgebiete erhalten bleiben, kontrovers diskutiert. Bis zum 15.02.2007 lief das Vorverfahren, in dem vor dem förmlichen Offenlegungsverfahren zunächst die fachlich berührten Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt wurden.
Alle von der Verbandsgemeinde Gerolstein für das Gerolsteiner Land im Vorverfahren mitgeteilten Abgrenzungen zur Kernzone Salmwald im Naturpark Vulkaneifel finden lt. MUFV Berücksichtigung. Nach Überarbeitung der Rechtsverordnung wird nach der Sommerpause (voraussichtlich im September 2007) das Verfahren zur Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel mit einer förmlichen Beteiligung fortgesetzt. Die Zuständigkeit und Federführung bleibt beim MUFV. Während der förmlichen Beteiligung, aber auch bis dahin, können noch Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stadt kann nach Auffassung des Ministeriums (Dr. Kniepert, MUFV) einen Antrag auf Ausweisung einer Kernzone oder auch eines Naturschutzgebietes für den Wöllersberg (ggf. auch Schocken, Himberg/Rother Kopf) stellen, allerdings nur für nicht genehmigte Abbaubereiche. Ob dem entsprochen werden kann, entscheidet sich im Verfahren. Zu berücksichtigen sind jedoch Vorgaben der übergeordneten Planung. Das Landesentwicklungsprogramm verweist auf einen Vorrang der Rohstoffsicherung bzw. des Rohstoffabbaues. Maßgebend ist die Darstellung im Regionalen Raumordnungsplan (ROP), der wiederum auf die Fachplanung (Bergrecht) zurückgeht. Für das Gebiet der Stadt Gerolstein gilt das Landschaftsschutzgebiet Gerolstein und Umgebung, darin ist der Bereich Lissingen zwischen B 410 und L 24 und demnach auch der Wöllersberg nicht enthalten. Er ist aber als FFH-Gebiet (Fauna- Flora-Habitat) im Zusammenhang mit Natura 2000 dargestellt. Damit steht sowohl seine besondere Bedeutung und Wertigkeit, als auch die besondere Schutzwürdigkeit fest.
Ziel der Kernzonen ist es, Erholung in der Stille zu bieten. Als FFH-Gebiet und Kernzone im Naturpark wurde, in Abstimmung mit den Verbandsgemeinden des Vulkaneifel-Kreises, der Salmwald ausgewiesen, weil dort keine weiteren rechtlichen Einschränkungen zu befürchten waren . In der Kreisgruppe besteht nach wie vor die Auffassung, die Kernzonen des Natur15 parks auf ein Mindestmaß zu beschränken. Allerdings hat die Verbandsgemeinde Manderscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich) lt. MUFV ebenfalls die Ausweisung einer Kernzone nachgemeldet.
Der Stadtrat hat am 01.02.2007 beraten und beantragt, in der Präambel zum Entwurf, Absatz 2, Satz 1, Zeile 5 die Worte „einschließlich des Gesteinsabbaus“ zu streichen. Der Bauausschuss des Stadtrates Gerolstein hat in seiner Sitzung vom 23.05.2007 das Thema „Naturpark Vulkaneifel“ unter Tagesordnungspunkt „12.2 Naturpark – Wöllersberg – Stellungnahme Professor Dr. Beckmann“ erneut aufgegriffen und folgenden Beschluss gefasst: „Die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister liegt den Ausschussmitgliedern vor. Der Ausschuss ist der Auffassung, alle möglichen Schutzmaßnahmen, u.a. auch im Hinblick auf die Ausweisung der Kernzonen zu ergreifen. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erarbeiten.“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Thematik an den Forst-, Wege- und Umweltausschuss zur Beratung verwiesen. Der Ausschuss wird ermächtigt bei gegebenem zeitlichen Erfordernis einen Beschluss herbeizuführen, ansonsten erfolgt die Beschlussfassung in der nächsten Stadtratssitzung.
Folgender Beschluss wurde am 02.07.07 gefasst:
„Der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss beschließt, gegenüber dem Umweltministerium im Naturpark Vulkaneifel die Ausweisung einer weiteren Kernzone im Bereich Wöllersberg- Himberg/Rother Kopf („Himmerich“) und Schocken lt. Festsetzung in der dem Ausschuss vorliegenden Übersichtskarte zu beantragen.“
Dieser Beschluss ist aus materiell-rechtlichen Gründen bedenklich. In der Sitzung des FWUA wurde mit grobem Stift auf kleiner Karte eine Abgrenzung vorgenommen, in der Ortslagen der Stadtteile Müllenborn und Lissingen sowie Teilbereiche der Kernstadt (u. a. Wohngebiet Gilze-Gijen-Straße, geplanter Campingplatz etc.) erfasst wurden. Dies war auf die unzureichende Kartengrundlage zurückzuführen und ist auslegungsbedürftig.
Die neue Abgrenzung trägt den abbaurechtlichen Gegebenheiten Rechnung, die Umgehungsstraße ist nicht tangiert und auch das Thema Ferienpark ist berücksichtigt. Außerdem werden bestehende und geplante Gewerbe- und Wohngebiete nicht tangiert. Die Verwaltung merkt an, dass in dem nunmehr festgesetzten Gebiet die Eisenbahnstrecke Gerolstein – Prüm sowie die verkehrsmäßige Anbindung der Stadtteile Müllenborn und Oos an die Kernstadt Gerolstein durchschnitten würden und dies bei künftigen landesplanerischen und/oder Bauleitverfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) zu Problemen und / oder Mehrkosten führen könne. Deshalb wird die Ausweisung von zwei voneinander unabhängigen Kernzonen Wöllersberg und Schocken/Rother Kopf (Himberg) angeregt.
Einer Aufteilung in zwei Kernzonen, reduziert um Bahnstrecke Gerolstein-Prüm und L 24, wird nach kontroverser Diskussion seitens des Haupt- und Finanzausschusses nicht zugestimmt.
Ausschussmitglied Lux stellt den Antrag, dass der Stadtbürgermeister zusammen mit Verbandsbürgermeister Pauly und Ausschussmitglied Dr. Schwindt nach Mainz zum Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz fährt, um dort persönlich die Anliegen der Stadt zu erörtern.
Beschluss:
Der Antrag wird mit drei Zustimmungen, fünf Ablehnungen und einer Enthaltung abgewiesen.
Ausschussmitglied Schwindt stellt den Antrag, dass die Kernzone wie in der angefügten Karte beibehalten wird und lediglich als Konkretisierung des Beschlusses des Forst-, Wegebau und Umweltausschusses mit einem Schreiben der Stadt nach Mainz gesendet wird.
Beschluss:
Ergänzend zu dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) bereits mitgeteilten Stadtratsbeschluss vom 01.02.2007 (Streichung der Worte „einschließlich des Gesteinsabbaus“ in der Präambel) beantragt die Stadt Gerolstein die Ausweisung einer Kernzone entsprechend der beigefügten Abgrenzung. (Karte siehe Anlage 2)
Die Kernzone liegt im Stadtbereich auf den Gemarkungen Gerolstein, Lissingen, Müllenborn und Roth. Die beantragte Kernzone umfasst von der Stadt als besonders schützenswert erachtete Bereiche, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Sicherung für kommende Generationen, den Schutzstatus einer Kernzone erhalten sollten.
Dies entspricht dem vorbereitenden Beschluss des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses der Stadt Gerolstein vom 02.07.2007 zum Tagesordnungspunkt „Wöllersberg“, ergänzt um die Bereiche „Schocken“ und „Himberg/Rother Kopf“. Die in der vorgeschlagenen Kernzone liegenden genehmigten Abbauflächen sind vom Schutz-Status ausgenommen. Sie werden in der Karte konkret abgegrenzt.
Tourismus nimmt im Gerolsteiner Land einen hohen Stellenwert ein.
Im Hinblick auf die im Satzungstext angestrebte regionale Entwicklung, aber auch als Sicherung von Naherholungsflächen für die Bevölkerung der Stadt und den Erhalt einer in weiten Teilen noch intakten, fast unberührten Natur, halten die städtischen Gremien die beantragte Kernzonenausweisung für geboten.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den vom Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss der Stadt skizzierten und in heutiger Sitzung präzisierten Abgrenzungsvorschlag als zusätzliche Kernzone im Naturpark Vulkaneifel beim MUFV zu beantragen.
Beschlussfassung: Einstimmig bei drei Enthaltungen
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Anlage 7
GEROLSTEIN, 31. August 2007
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Postfach 3160 55021 Mainz
Einrichtung eines Naturparks "Vulkaneife!" Stellungnahme der Stadt Gerolstein
ihr Schreiben vom 05.12.2006, Az.: 10212-88712-7, Dr. Kniepert
Sehr geehrter Herr Dr. Kniepert,
ergänzend zu dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein bereits mitgeteilten Stadtratsbeschluss vom 01.02.2007 (Streichung der Worte "einschließlich des Gesteinsabbaus" in der Präambel) beantragt die Stadt Gerolstein die Ausweisung einer Kernzone entsprechend der beigefügten Abgrenzung. Die Kernzone liegt im Stadtbereich auf den Gemarkungen Gerolstein, Lissingen, Müllenborn und Roth. Die beantragte Kernzone umfasst von der Stadt als besonders schützenswert erachtete Bereiche, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Sicherung für kommende Generationen, unbedingt den Schutzstatus einer Kernzone erhalten sollten. Dies entspricht dem Bescnluss des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses der Stadt Gerolstein, konkretisiert durch den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Gerolstein vom 30.08.2007.
Die im Gebiet liegenden genehmigten Lavaabbaubereiche sind noch einzutragen; die genehmigten Abbaugebiete sind vom Kernzonen-Status ausgenommen.
Tourismus nimmt im Geroisteiner Land einen hohen Stellenwert ein. Im Hinblick darauf, aber auch als Sicherung von Naherholungsflächen für die Bevölkerung der Stadt, halten wir die beantragte Kernzonenausweisung für dringend geboten. Wir bitten um wohlwollende Beurteilung bzw. Berücksichtigung des Antrages für die förmliche Offenlage des Entwurfs.
Die Kreisverwaltung Daun hat Kopie dieses Schreibens erhalten .
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Schwartz Stadtbürgermeister
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Anlage 8
Stadt Gerolstein Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
Kaiser-Friedrich-StraSe 1,55116 Mainz Geschäftszeichen 10212-88 712-7
Bearbeitet von/E-Mail
Herrn Dr. Kniepert Telefon/Fax
(06131)16-2601 (06131)16-172601
Datum 21.11.2007
Anhörverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung über den Naturpark „Vulkaneifel" Anlg.: - 2 -.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Anhörung zum Entwurf einer Verordnung über den Naturpark Vulkaneifei hat- ten Sie Anregungen vorgetragen, die gesichtet und ausgewertet worden sind. Insoweit danke ich ausdrücklich für die Vielzahl konkreter Vorschläge und bewertender Kommentare.
Ein Großteil dieser Anregungen konnte Berücksichtigung finden. Zum Teil waren die betref- fenden Belange bereits in der ursprünglichen Fassung inhaltlich berücksichtigt. Letzteres war bei der Lektüre offenkundig nicht immer hinreichend deutlich geworden. Deshalb ist der Ver- ordnungsentwurf auch unter dem Gesichtspunkt der Klarheit und Eindeutigkeit überarbeitet worden.
Insgesamt ist meines Erachtens damit eine Lösung gefunden worden, die weitestmöglich vor- getragene Anregungen aufgreift. Im Einzelnen verweise ich auf die beigefügte Version des überarbeiteten Verordnungstextes und hebe insbesondere hervor:
1. Die Schutzzweckbestimmung stellt klar, dass Naturschutz, nachhaltige Nutzung, Erholung und regionale Wertschöpfung in herausgehobener Weise und im Rahmen eines der Nachhaltigkeit verpflichteten'Vorgehens verwirklicht werden sollen. Berechtigte und nach- vollziehbare Erfordernisse eines dieser Sektoren stehen demzufolge nicht automatisch im Widerspruch zu sinnvollen Vorhaben eines anderen Teilbereichs. Die Verordnung dient der Realisierung eines ausgewogenen Vorgehens.
2. Der räumliche Geltungsbereich wurde in begrenztem Umfang modifiziert, um eine voll- ständige Einbeziehung fachlich geeigneter Landschaftsteile zur erreichen.
3. Die Vorschriften zur Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Handlungen wurden neu, kla- rer und materiell begrenzt gefasst. Insbesondere erfolgt eine Freistellung der ordnungs- gemäßen Nutzung eines Grundstücks durch Ackerbau, Grünlandbewirtschaftung, Garten- bau, Obstbau, Sonderkulturen oder Forstwirtschaft. Im Einzelnen .verweise ich auf den Wortlaut, der allen insoweit vorgetragenen Wünschen im inhaltlich und rechtlich vertretba- ren Umfang weitestgehend entspricht. -
4. Eine Klarstellung regelt dies Verhältnis zu sonstigen Schutzgebieten und hebt hervor, dass die aktuellen Rechtsvorschriften unberührt bleiben..
5. Mit der Bestimmung der Trägerorganisation für den Naturpark Vulkaneifel ist eine ergän- zende Regelung aufgenommen worden, um Interessierten ein angemessenes Mitwirken zu eröffnen. Insoweit wird der Träger verpflichtet, Zugang für zusätzliche Gesellschafter zu schaffen.
Abschließend bedanke ich mich nochmals für die sehr konstruktiven und wertvollen Stellung- nahmen. Mit freundlichen Grüßen ImAuftrag-
Dr. Kniepert
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Anlage 9
NIEDERSCHRIFT (Auszug) über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates am 10.01.2008
TOP 2 (öffentlich)
2. Naturpark Vulkaneifel - Stellungnahme zum Entwurf der Rechtsverordnung
Im Auftrage des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs einer Rechtsverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ im Mitteilungsblatt „Et Blättchen“ vom 16.11.2007 bekannt gemacht.
In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der künftigen Rechtsverordnung über diesen Naturpark mit der dazugehörigen Karte, Maßstab 1 : 150.000, vom 29.
November 2007 bis 28. Dezember 2007 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, Fachbereich 2, Zimmer 213, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Karten zu dem geplanten Naturpark können zudem in beliebig zu wählendem Maßstab auf der Internetseite http://www.naturschutz.rlp.de eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Anregungen oder Einwendungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – oberste Naturschutzbehörde -, Kaiser-Friedrich- Straße 1, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis spätestens 12. Januar 2008 einschließlich geltend gemacht werden. Die Verwaltung hat die Ortsgemeinden und die Stadt Gerolstein hierüber informiert. Alle bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangenen Anregungen und Einwendungen muss die Verwaltung nach Abschluss der Auslegung bis zum 19. Januar 2008 an das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz, weiterleiten.
Antrag der Stadt Gerolstein vom 31.08.2007
Dem Antrag der Stadt auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wurde nicht entsprochen. Die telefonische Rückfrage von Stadtbürgermeister Schwartz beim MUFV (Dr. Kniepert) vom 21.11.2007 ergab, dass die beantragte Kernzone für eine Erholung in der Stille nicht geeignet sei. Die schriftliche Begründung vom 21.11.2007 hat der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Stadtrates vom 06.12.2007 beigelegen.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 06.12.2007 den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beauftragt, in der Angelegenheit abschließend zu entscheiden und eine Stellungnahme der Stadt fristgemäß abzugeben.
Stellungnahme der Verbandsgemeinde Gerolstein
Nach Ansicht des Verbandsgemeinderates besteht noch erheblicher Klärungsbedarf. Deshalb wurde diese Thematik an den Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung delegiert. Dem Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates hat in seiner Sitzung am 20.12.2007 folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsgemeinde Gerolstein sieht einen Naturpark Vulkaneifel als willkommene und erforderliche Chance für eine ganzheitliche und nachhaltige Regionalentwicklung. Er gliedert sich in vorhandene und noch weiter zu entwickelnde teilregionale und regionale Aktivitäten zur ländlichen Entwicklung auf der Grundlage von LEADER, ELER, EFRE, INTERREG, IDEE. NATUR oder im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel und der Regionalmarke Eifel ein und könnte der maßgebliche Akteur für das Gebiet der Vulkaneifel sein. Voraussetzung hierfür ist, dass dies von allen am Erlassprozess Beteiligten so erkannt wird und tradierte Einstellungen zu einem Naturpark angepasst werden und die Akteure einer ganzheitlichen und nachhaltigen Regionalentwicklung sich mit dem Instrument Naturpark voll inhaltlich identifizieren können und ihn nicht als weitere Restriktion gegenüber unendlich vielen sehen, ggf. sehen müssen. Um dies zu erreichen, werden folgende Änderungen in der Verordnung gegenüber dem Entwurfstext, Stand 25.9.2007, gefordert:
1. Zu § 4 (Verhältnis zu sonstigen Schutzgebieten)
Eine rein deklaratorische Regelung ist überflüssig. Daher ist § 4 zu streichen. An das MUFV und die verordnungsgebenden Behörden ergeht gleichzeitig die Bitte, die Erforderlichkeit der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Hinblick auf die "Überlagerung" durch die Naturparkverordnung mit der Zielsetzung der Aufhebung zu überprüfen. Für eine Aufhebung sprechen Gründe der Rechtsbereinigung, -vereinfachung und Deregulierung.
2. Zu § 5 (Schutzzweck)
Gegenüber den bisherigen Entwürfen enthält der Entwurfstext für einzelne Schutzzweckaktivitäten
Attribute (Absatz 1 Nr. 2 "nachhaltige" Erholung, "umweltverträglichen" Tourismus, Nr. 4 "nachhaltige" regionale Wertschöpfung", Absatz 2 "naturnahe" Erholung) deren praktische, materiell-rechtliche Anwendung zu Auslegungsschwierigkeiten führen kann. Die Notwendigkeit der eingefügten Attribute ist nochmals zu prüfen.
3. Zu § 6 (Träger des Naturparks)
In Satz 2 sind die Worte "selbständig oder" zu streichen. Die Natur- und GeoPark Vulkaneifel GmbH hat 14 Gesellschafteranteile. Sieben dieser Gesellschafteranteile sollen von den sieben Verbandsgemeinden gehalten werden, die im Gebiet des Naturparks liegen. Fünf Gesellschafteranteile sollen von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft gehalten werden. Zwei Gesellschafteranteile sollen von den Interessierten im Sinne von Satz 2 erworben werden können, dies jedoch nur über eine Gruppenvertretung, die sich als solche in eine Rechtspersönlichkeit, z. B. eingetragener Verein, begeben muss. Mit einer solchen Regelung im Gesellschaftervertrag wird die vom Verordnungsgeber gewollte Möglichkeit der Mitwirkung von Interessierten gewährleistet. Die ansonsten eröffnete (quasi) Publikumsgesellschaft ist praktisch nicht umsetzbar.
4. Zu § 9 (Ausnahmen)
In Absatz 2 Nr. 2 ist der Terminus von § 8 Abs. 2 Nr. 1 zu übernehmen, so dass § 8 nicht anzuwenden ist auf die Anlage und Erweiterung von Steinbrüchen, Tagebauen, Gruben oder sonstigen Erdaufschlüssen. Die Verwaltung empfiehlt, sich der Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates anzuschließen.
Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob der Antrag auf Ausweisung einer Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein, wie bereits im Vorverfahren dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vorgelegt, erneut gestellt und weiter begründet wird oder ob die Stadt auf die Ausweisung der Kernzone verzichtet.
Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass die von der Stadt Gerolstein vorgeschlagene Kernzone immer noch gewollt ist.
Auf den gestellten Antrag wurde vom MUF nicht eingegangen; lediglich ein allgemein gehaltenes Schreiben, welches eine größere Anzahl von Anregungen abdeckt, wurde an die Stadt gerichtet. Es ist daher ausdrücklicher Wunsch des Ausschusses, dass ein erneuter Brief an das zuständige Ministerium verfasst wird, in dem die Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wie im ursprünglichen Antrag bereits konkretisiert angeregt wird.
Weiter soll eine ausreichende, schriftliche Begründung für eine Ablehnung des Antrages erfolgen worin vom MUF explizit dargelegt wird, warum hier keine ausreichende Erholung in der Stille in genanntem Gebiet möglich sein soll.
Bürgermeister Pauly weist darauf hin, dass nach Bundesrecht die Rohstoffgewinnung Vorrang vor der Ausweisung von solchen Zonen hat. Wenn man rund um ein Abbaugebiet eine Kernzone ausweisen würde, so wäre für eben dieses Gebiet von der Kernzone ausgenommen; die Kernzone hätte „Löcher“. Die rechtliche Situation sei nicht gegeben, um hier eine Kernzone auszuweisen. Weiter erklärt Herr Pauly, dass die Naturparkverordnung keinen ausschließlichen schützenden Charakter habe, sondern auch ein Förderinstrument sei.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates schließt sich der Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates mit Ausnahme der dort genannten Ziffer 1 an.
Darüber hinaus ist der bereits im Vorverfahren gestellte Antrag auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein in der bereits vorgelegten Abgrenzung mit Nachdruck zu erneuern.
Beschlussfassung: einstimmig
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Anlage 10
STADT GEROLSTEIN DER STADTBÜRGERMEISTER GEROLSTEIN,
16. Januar 2008
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Entwurf der Landesverordnung über den "Naturpark Vulkaneifel" Stellungnahme der Stadt Gerolstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat Gerolstein hat am 06.12.2007 über den Entwurf der Landesverordnung beraten und die abschließende Stellungnahme an den Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates hat, wegen der Bedeutung für die Stadt, eigens eine Sitzung anberaumt und den als Anlage beigefügten Beschluss am 10.01.2008 gefasst.
Ausdrücklich und mit Nachdruck wird darauf verwiesen, dass der bereits im Vorverfahren gestellte Antrag der Stadt Gerolstein auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein, in der bereits vorgelegten Abgrenzung, erneuert wird. Auf den am 31.08.2007 gestellten Antrag der Stadt wurde in der Antwort des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Geschäftszeichen 10212-88 712-7 vom 21.11.2007) nicht eingegangen. Es wurde nicht ausreichend schriftlich begründet, warum der Antrag abgelehnt wurde bzw. warum in der beantragten Kernzone keine Erholung in der Stille möglich sein soll.
Unabhängig davon schließt sich der Hapt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates, mit Ausnahme der dort genannten Ziffer 1 (zu § 4 - Verhältnis zu sonstigen Schutzgebieten) an.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Karl-Heinz Schwartz Stadtbürgermeister
2 Anlagen
Beschluss Stadtrat 06.12.2007
Beschluss Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat 10.01.2008
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Anlage 11
Wählergruppe Möller Stadtratsfraktion
19.01.2008
Frau Staatsministerin Margit Conrad Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Postfach 31 60 55021 Mainz
Naturpark Vulkaneifel - Antrag und Stellungnahme zum Entwurf der Rechtsverordnung
Drei Anlagen
Sehr geehrte Frau Ministerin,
zum heutigen Datum, dem 19.01.2008 ist die Frist festgesetzt, innerhalb derer Anträge und Stellungnahmen zum Entwurf der Rechtsverordnung – Naturpark Vulkaneifel - an Ihr Ministerium zu richten sind.
Der in der Anlage befindliche erneute Antrag des Haupt- und Finanzausschusses im Auftrag des Stadtrates Gerolstein geht ursprünglich auf einen Antrag unserer Fraktion WG Möller vom 10.04.2007 zurück. Seit diesem Zeitpunkt sabotiert Herr Pauly als Bürgermeister und Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung eine sachgerechte und objektive Entscheidungsfindung. Schriftliche Anträge und deren Begründungen wurden unterschlagen, Niederschriften manipuliert und Beschlussfassungen wurden verhindert bzw. nicht umgesetzt. Die Mitglieder der Fraktion WG Möller bitten Sie vor diesem Hintergrund um eine faire Bearbeitung des vom HuF-Ausschuss erneut einstimmig und „nachdrücklich“ gestellten Antrages und um Berücksichtigung der nach Fristablauf eingehenden Argumente und Informationen.
Die Mitglieder der Fraktion WG Möller werden selbstverständlich die o. g. Aussagen zur Sache und zum Verfahren in einer Dokumentation möglichst zeitnah belegen und publizieren (http://www.wg-moeller.de/Stadtentwicklung/Umwelt/Naturpark_Vulkaneifel/body_naturpark_vulkaneifel.html ).
Die Fraktion WG Möller würden sehr dankbar zur Kenntnis nehmen, wenn ihr Engagement auf kommunaler Ebene im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Heimat von Ihnen unterstützt werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Stief für die Fraktion WG Möller
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Naturpark Vulkaneifel: Wozu eigentlich?
Meldung vom 11.02.10
http://www.nabu-daun.de/index.php?cont=news&id=905
„Wozu brauchen wir überhaupt einen Naturpark?“, diese Frage stellte ein Podiumsteilnehmer bei einer Informationsveranstaltung in Leudersdorf, bei der kürzlich der kommende Naturpark Vulkaneifel erneut das Thema bildete. Zur Verwirklichung von Landschafts- und Naturschutz sicherlich nicht, denn dazu ist ein Naturpark, wie die Teilnehmer aus amtlichem Munde erfuhren, keineswegs das geeignete Instrument. Er dient vielmehr der Inwertsetzung und Entwicklung der Landschaft, und diese ist eben keine Naturlandschaft mehr, sondern eine vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft. Folgerichtig fiel daher auch auf dem Podium (!) die Bezeichnung Etikettenschwindel. Und ebenso folgerichtig gibt es, die drei kleinen Kernzonen ausgenommen, in der Verordnung zum Naturpark Vulkaneifel auch nichts, was für die bisherigen Nutzer der Landschaft irgendwelche Änderungen mit sich bringen würde: Gesteinsabbau wie bisher, Land- und Forstwirtschaft wie bisher, Gewerbegebietsausweisungen wie bisher, traditionelle Autorennen wie bisher, Autobahnbau wie bisher usw.
Diese Frage wurde doch noch vom Podium beantwortet. Mit der griffigen Bezeichnung Naturpark lässt sich eine Landschaft ausgezeichnet inwertsetzen und vermarkten. Die wesentlich zutreffendere Bezeichnung „Inwertsetzungs- und Entwicklungsgegend Vulkaneifel“ wäre auch kaum geeignet, eine Urlaubsentscheidung zu Gunsten der Eifel zu bewirken. Vor allem aber sind in einem Naturpark Zuschüsse möglich, die andernfalls nicht fließen würden. „Eine Riesenchance für den Tourismus“, fasste ein Podiumsteilnehmer zutreffend zusammen. Dies deckt sich auch absolut mit der Kenntnis des Rates der VG-Daun, der schon vor einigen Jahren dahingehend informiert wurde „dass Förderungen zukünftig nur noch in Schwerpunktgebieten, wie z.B. Naturparke, erfolgen werden“.
Nun ist es natürlich legitim, auf findige Weise an Zuschüsse zu gelangen. Ebenso legitim ist es, eine Gegend weiterentwickeln zu wollen. Wenn man sich jedoch nicht dem Vorwurf aussetzen möchte, gänzlich unter falscher Flagge zu segeln, dann sollte die Bezeichnung „Natur“ auch eine Verpflichtung darstellen, etwas für die Natur zu tun.
In bestehenden Naturparken wurde durchaus so gedacht. Im deutsch-belgischen Naturpark Hohes Venn-Eifel wurden beispielsweise im Rahmen eines binationalen Tälerprojekts Gewässer und ihre Auen auf einer Länge von über 500 km sowohl auf ihre ökologische Bedeutung als auch auf Missstände hin untersucht. Anschließend wurden im gesamten deutsch-belgischen Grenzraum des Naturparks Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern durchgeführt, wobei das Gesamtbudget des Tälerprojekts ca. drei Millionen Euro umfasste.
Die Entwicklung eines Biotopnetzwerks unter dem Motto „Heide, Moore, Wiesen“ durch Renaturierung und Vernetzung dieser Biotope wird ebenfalls im Naturpark Hohes Venn-Eifel vorangetrieben.
Der Naturpark Nassau nutzte die in seinem Bereich vorhandenen Gegebenheiten und stellte Trockenmauern als Relikte ehemaliger Weinbergsnutzung wegen des Vorkommens seltener Pflanzen- und Tierarten frei. Zudem hat er einen Schwerpunkt beim Erhalt von Streuobstwiesen gesetzt.
Wie der Träger des Naturparks Vulkaneifel mit der Natur umgehen wird, wird sich an dem von ihm aufzustellenden Handlungsprogramm zeigen. Als Träger des Naturparks Vulkaneifel ist die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH vorgesehen, was völlig von den bisher üblichen Trägerschaftsregelungen in Rheinland-Pfalz abweicht. Gesellschafter der GmbH sind die hiesigen Verbandsgemeinden und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, Gremien also, die alleine schon von ihrem Aufgabenbereich nicht sonderlich mit Fragen der Natur befasst sind.
Die Nagelprobe für die Bereitschaft des Trägers, etwas für die Natur im Naturpark Vulkaneifel zu tun, wird daher sein, wie weit das Handlungsprogramm auch Maßnahmen beinhalten wird, die entsprechend der Formulierung im aktuellen Verordnungsentwurf geeignet sind, „die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten oder wiederherzustellen“.
Immer wieder wird von amtlicher Seite die Notwendigkeit der Einbeziehung der Naturschutzverbände betont, und die Naturschutzverbände werden zur Beteiligung aufgerufen. Trotz dieser Beteuerungen ist es bisher noch völlig unklar, ob die Beteiligung überhaupt über eine Alibibeteiligung in Informations- und Diskussionsrunden oder in unverbindlich beratenden Beiräten hinausreichen wird. Eine Beteiligung, die den Namen Beteiligung verdient, muss nach Ansicht des NABU eine Beteiligung auf der Entscheidungsebene miteinschließen.
Die wirksame Beteiligung der Naturschutzverbände stellt daher eine weitere Nagelprobe dar.
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