Naturpark Vulkaneifel bald ohne Vulkanberge Quo vadis Naturpark Vulkaneifel?
Dieser Artikel wurde von den Eifeler NABU-Gruppen erstellt. Der Inhalt wird von den übrigen anerkannten Naturschutzverbänden in Rheinland-Pfalz BUND, Landesjagdverband, POLLICHIA-Hauptverein, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und dem Verband Deutscher Sportfischer mitgetragen.
Ein Naturpark ohne die namensgebenden Vulkanberge, dies könnte das künftige Ergebnis des mehr als zehnjährigen Ringens um den Naturpark (NP) Vulkaneifel sein, kommt die entsprechende Verordnung (VO) so, wie sie derzeit von der Landesregierung vorgesehen ist.
Große Teile des kommenden NP waren bisher als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen. Massive Eingriffe in die Landschaft, wie z.B. Gesteinsabbau, standen in den LSG unter dem Genehmigungsvorbehalt der Naturschutzbehörde. Nach Ankündigung des Dauner Landrates sollen diese LSG jedoch aufgehoben werden und durch die NP-VO ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden.
Zwar betont auch die NP-VO in ihrer Präambel die Notwendigkeit, die wertvollen Landschaften der Vulkaneifel „nachhaltig zu schützen oder wiederherzustellen und sachgerecht zu pflegen“ und stellt alle Handlungen, „die nachhaltig negative Auswirkungen auf den Schutzzweck bewirken“ unter den Vorbehalt der unteren Naturschutzbehörde. Bereits im nächsten Paragrafen wird jedoch ausgeführt, dass dies nicht gilt für „Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“.
Der NABU verkennt nicht die Erfordernis der Rohstoffgewinnung und weiß auch, dass dies für manche Arten erhebliche Vorteile mit sich bringt. Es kann jedoch nicht akzeptiert werden, dass nach der von der Dauner Kreisverwaltung angekündigten Aufhebung der LSG künftig der Gesteinsabbau mit Ausnahme der 3 kleinen Kernzonen (Salmwald, Lieser- und Üßtal) im gesamten NP möglich wäre, ohne dass dabei die Naturschutzbehörden irgendeine Mitsprache auf Grund der NP-VO hätten!
Diesbezüglich erweist sich die NP-VO als eine Preisgabe bisheriger Schutzbestimmungen und fällt damit weit unter die Standards zurück, die in anderen NP bereits erreicht wurden.
Auch hinsichtlich der vorgesehenen Trägerstruktur fällt der NP Vulkaneifel zurück. Um eine größtmögliche Transparenz sowie durch Einbindung der gesellschaftlich relevanten Kräfte (Verbände, Vereine, Interessensgruppen) auch eine große Akzeptanz zu erreichen, weisen 85% der NP einen Verein als Träger auf. Dadurch können diese Gruppen nicht nur auf der Beratungs- und Arbeitsebene, sondern auch auf der Entscheidungsebene mit tätig werden.
Als Träger für den NP Vulkaneifel ist hingegen eine GmbH vorgesehen, die „Natur- und Geopark Vulkaneifel Gesellschaft mbH“. Damit wären nichtamtliche, nichtkommunale Gruppen von einer Mitarbeit auf der Entscheidungsebene völlig ausgeschlossen. Die in der VO vorgesehene Möglichkeit, über „Beiräte oder sonstige Foren“ an der Mitgestaltung beteiligt werden zu können, kann wegen ihrer höchstens beratenden Funktion allenfalls als Alibibeteiligung angesehen werden.
Moderne Trägerstrukturen hingegen nutzen gerade das Engagement von Vereinen und Verbänden. So setzt z.B. eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER + voraus, dass nichtkommunale Organisationen mit 50% in den Entscheidungsgremien vertreten sind.
So sehr der NABU sich auch von Anfang an für den NP Vulkaneifel eingesetzt hat, so wenig kann der vorgelegte VO-Entwurf überzeugen. Gemeinsam mit den übrigen anerkannten Naturschutzverbänden wird sich der NABU im Rahmen der Verbandsbeteiligung dafür einsetzen, durch bessere Schutzbestimmungen den Erhalt der Vulkanlandschaft zu gewährleisten und eine effektive Mitarbeit und Mitbestimmung aller Interessierten zu erreichen.
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