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Beschlussvorlage des FoWeUmwelt -  Ausschusses für die Ratssitzung vom 09.10.2014

“Innerhalb des Bereiches liegt eine neue Quelle des Gerolsteiner Brunnen.

Nach Auffassung von Herrn Dr. Köppen, Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften „Wasser und Boden GmbH“ aus Boppard, ist dieses Gebiet, ebenso wie die unmittelbar angrenzenden Flächen, als Naturschutzgebiet auszuweisen, da ein großer Teil der Grundstücke sehr intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und durch die Düngung mit Gülle das Grundwasser gefährdet ist..
Es handelt sich hier um die Kernzone des Mineralwasserschutzgebietes.”

Derselbe Dr. Köppen in seiner Dissertation von 1987:

Niedrige Nitratgehalte in Bach- und Quellwässern deuten auf einen vernünftigen Düngemittelgebrauch der Landwirte im Gerolsteiner Raum hin.  Um eine Nitratanreicherung im Wasser auch in der Zukunft zu unterbinden, ist in den Wasserschutzgebieten der örtlichen Wasserversorgungsanlagen und im Nahbereich der Mineralwasserbrunnen eine Überdüngung mit Industriedüngern und Gülle zu vermeiden.”

und in einem von der FWG beantragten Hearing von 1992:

Auszug VG Intensivlandwirtschaft


(HJST 16.11.2014)

Wichtige Bestimmungen der Düngeverordnung Stand 01/2007 (Auszug)

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Stoffe mit wesentlichen Nährstoffgehalten (ab 1,5 % N oder ab 0,5 % P2O5, jeweils in der Trockenmasse) dürfen nicht aufgebracht werden, wenn der Boden nicht aufnahmefähig, d.h. überschwemmt, wassergesättigt, durchgängig (d.h. die ganze Fläche betreffend) gefroren (und tagsüber nicht oberflächig auftaut) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist.

Für alle Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem N
(ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot) besteht ein Verbotszeitraum:

Auf Ackerland ab 1. November und
auf Grünland
ab 15. November,
jeweils bis 31. Januar.

Ausnahmen davon sind nicht zulässig, jedoch kann auf Antrag unter Berücksichtigung von Gewässerschutz und Witterung der Verbotszeitraum für bestimmte Regionen verschoben werden, muss aber auf Ackerland mind. 12 und auf Grünland mind. 10 Wochen umfassen.
Bis zum 31. März des Folgejahres sind für „Düngejahre
“ jährlich Nährstoffvergleiche auf Betriebsebene für N und P2O5 anzufertigen (als Flächenbilanz oder als Zusammenfassung von allen Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten). Die Ergebnisse der Nährstoffvergleiche sind mehrjährig zur Auswertung zusammenzufassen.

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